Sturz in Massageraum ist kein Arbeitsunfall

Eine vom Arbeitgeber bezahlte Massage während der Arbeitszeit steht nicht automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. So entschied das Sozialgericht München in einem Fall, in dem eine Arbeitnehmerin auf dem Weg zu einem betrieblichen Massageangebot gestürzt war.
