AGG-Klage einer nicht-binären Person abgewiesen

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage einer nicht-binären Person nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts habe sie sich nicht mit dem Ziel beworben, die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern ausschließlich, um Entschädigungsansprüche geltend zu machen.
