BGH präzisiert Schwellenwert für Arbeitnehmermitbestimmung

Ob ein Aufsichtsrat nach dem Drittelbeteiligungsgesetz mit Arbeitnehmervertretern besetzt werden muss, richtet sich grundsätzlich nach der Beschäftigtenzahl der jeweiligen Gesellschaft. Arbeitnehmer anderer Unternehmen eines Gemeinschaftsbetriebs werden dabei nicht automatisch mitgezählt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
