Sexuelle Belästigung rechtfertigt nicht immer fristlose Kündigung

Übergriffe auf einer Betriebsfeier können eine Kündigung rechtfertigen. Für eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses reicht jedoch selbst eine erhebliche Pflichtverletzung nicht automatisch aus. Das Arbeitsgericht Heilbronn zeigt, worauf es bei der Interessenabwägung ankommt.
Ernstzunehmende Drohungen rechtfertigen fristlose Kündigung

Arbeitsfrust schlägt schnell einmal in spontan geäußerte Unmutsäußerungen um. Wann ist ein Punkt erreicht, der nicht mehr zu tolerieren ist? Wenn ein Arbeitnehmer seiner Kollegin gegenüber ankündigt, demnächst dem Vorgesetzten Gewalt anzutun und dies mit einer gewissen Ernsthaftigkeit unterstreicht, kann die fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.
