Drittstaatensubventionsverordnung auf dem Prüfstand

Seit gut drei Jahren ist die Foreign Subsidies Regulation, zu deutsch EU-Drittstaatensubventionsverordnung (DSVO), in Kraft. Die EU-Kommission kündigte nun an, diese einer Überprüfung zu unterziehen.
Weitreichende Prüfpflichten

Seit Juli des vergangenen Jahres ist die „Foreign Subsidies Regulation“ oder zu deutsch EU-Drittstaatensubventionsverordnung (DSVO) in Kraft, seit Oktober gelten die dort vorgesehenen Anmeldepflichten für M&A-Transaktionen sowie die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren. Rechtsabteilungen müssen einige Punkte beachten und gut vorbereitet sein.
