Bio-Fruchtsäfte mit zugesetzten Vitaminen dürfen das EU-Bio-Logo nicht tragen

Bio-Fruchtsäfte und Kräuterauszüge dürfen kein Bio-Label tragen, wenn diesen nicht-pflanzliche Vitamine und Mineralstoffe zugesetzt sind. Mit diesem Urteilsspruch beendete das Bundesverwaltungsgericht einen viele Jahre dauernden Rechtsstreit. Eine entscheidende Rolle spielte das Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Oktober des letzten Jahres.