Nicht jeder Fehler bei Massenentlassungsanzeige macht Kündigungen unwirksam

Eine fehlerhafte Massenentlassungsanzeige führt nicht zwangsläufig zur Unwirksamkeit von ausgesprochenen Kündigungen. Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass entscheidend ist, ob der Fehler den Zweck des Anzeigeverfahrens beeinträchtigt.
