Bezahlter Vaterschaftsurlaub: EuGH soll Pflicht klären 

Muss Deutschland neben Elternzeit und Elterngeld einen bezahlten Vaterschaftsurlaub einführen? Diese Frage legt das Bundesverwaltungsgericht dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vor. Anlass ist die Klage eines Stabsoffiziers der Bundeswehr, der Sonderurlaub unter Fortzahlung seiner Bezüge verlangte.

Kündigung während der Elternzeit kann wirksam sein

Seit 2016 existiert das „besondere elektronische Anwaltspostfach“, beA, seit 2018 besteht eine passive Während der Elternzeit darf ein Arbeitgebender seinen Arbeitnehmenden grundsätzlich nicht ordentlich kündigen. Diese genießen in dieser Lebensphase einen besonderen Schutz. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die zuständige Behörde die Kündigung für zulässig erklärt, weil etwa die Weiterbeschäftigung nicht zumutbar ist. Die Hürden sind indes hoch.