Betriebsschließungen im März 2020 waren rechtmäßig

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass die pandemiebedingten Schließungen nicht der Grundversorgung dienender Einrichtungen im März 2020 rechtmäßig waren. Ein Fitnessstudio, ein Inhaber von drei Restaurants und die Betreiberin einer Parfümerie scheiterten mit ihren Anträgen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme.