Ryanair-Piloten gelten sozialrechtlich als Beschäftigte

Piloten, die von deutschen Flugbasen aus für Ryanair im Einsatz sind, sind sozialversicherungsrechtlich abhängig beschäftigt – auch wenn sie formal über ausländische Gesellschaften vermittelt werden. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg entschieden.