BAG: Einwurf-Einschreiben beweist Zugang nicht mehr

Wer Kündigungen oder andere rechtserhebliche Schreiben per Einwurf-Einschreiben versendet, kann sich im Streitfall nicht mehr auf einen Anscheinsbeweis für den Zugang berufen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine Rechtsprechung an das geänderte Scan-Verfahren der Deutschen Post angepasst.