Stuttgart 21: Deutsche Bahn muss Mehrkosten selbst tragen

Die Deutsche Bahn und zwei ihrer Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind mit dem Versuch gescheitert, eine Übernahme weiterer Mehrkosten für das Projekt Stuttgart 21 durch das Land Baden-Württemberg und seiner Partner zu erreichen. Der Verwaltungsgerichtshof lehnte den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ab.

Deutsche Bahn setzt Kartellamtsvorgaben um

Wie das Bundeskartellamt mitteilt, hat die Deutsche Bahn bei der Umsetzung der Vorgaben aus der Missbrauchsentscheidung aus dem vergangenen Sommer Fortschritte erzielt. Sie hat mit Mobilitätsplattformen erste Verträge über den Zugang zu Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs abgeschlossen.