Deichmann muss verpackungsrechtlichen Pflichten nachkommen

Der Schuhhändler hat erfolglos gegen die Pflicht geklagt, sich am Entsorgungssystem für Verpackungen zu beteiligen. Laut Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen muss sich Deichmann weiterhin an einem dualen System beteiligen, um die flächendeckende Rücknahme der Verpackungen zu gewährleisten.