Vergütung von Überstunden: Arbeitnehmer trägt Beweislast

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Grundsatzurteil die bisher geltende Darlegungs- und Beweislast in einem Überstundenvergütungsprozess bestätigt. Danach müssen grundsätzlich Arbeitnehmende hinreichend konkrete Angaben zu den Überstunden machen. Die Verpflichtung zur Einrichtung von Arbeitszeiterfassungssystemen auf Seiten der Arbeitgebenden ändert daran nichts.