Bundesregierung will Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ändern

Mit der Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) strebt die deutsche Bundesregierung eine Entlastung der deutschen Wirtschaft an. Aktuellen Parlamentsnachrichten des Bundestages ist zu entnehmen, dass die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten entfallen sollen.
EU-Kommission strebt mit Omnibus-Paket umfassende Bürokratieentlastung an

Bis zum Ende ihrer Amtszeit will die Kommission den Verwaltungsaufwand für Unternehmen um mindestens 25 Prozent verringern, bei mittelständischen Unternehmen sogar um mindestens 50 Prozent. Jährlich sollen 6,3 Milliarden Euro eingespart werden. Außerdem sollen zusätzliche öffentliche und private Investitionen in Höhe von 50 Milliarden Euro möglich sein.
Fehlende Ressourcen erschweren Umsetzung der Lieferkettengesetze

Eine gemeinsame Studie der EQS Group und der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach hat ermittelt, dass Unternehmen den Personalmangel als zentrale Hürde bei der Umsetzung der Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ansehen.
