BAG: Einwurf-Einschreiben beweist Zugang nicht mehr

Wer Kündigungen oder andere rechtserhebliche Schreiben per Einwurf-Einschreiben versendet, kann sich im Streitfall nicht mehr auf einen Anscheinsbeweis für den Zugang berufen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine Rechtsprechung an das geänderte Scan-Verfahren der Deutschen Post angepasst.

Am Lkw-Kartell Beteiligte müssen neue Beweismittel zusammenstellen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat festgelegt, dass in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten auch solche Beweismittel offenzulegen sind, die einerseits für den Fall relevant sind, andererseits eine Partei aber erst noch zusammenstellen beziehungsweise klassifizieren muss. Diese zusätzlichen Aufgaben müssen allerdings verhältnismäßig sein.