Kein Betriebsrat für Remote-Cities

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass in sogenannten Remote-Cities eines plattformbasierten Lieferdienstes keine eigenen Betriebsräte gewählt werden können. Der Grund: Diese Einheiten stellen weder Betriebe noch selbstständige Betriebsteile im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) dar.
Bundestag stimmt Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes zu

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat vergangene Woche mit den Stimmen aller Fraktionen und Gruppen des Bundestages für die Neuregelung der Bezahlung von Betriebsräten gestimmt. Damit nahm er den Vorschlag der Bundesregierung an, der eine entsprechende Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes vorsieht.
Wegen Stufenregelung im Gesetz: Kleinerer Betriebsrat möglich

Der Wahl eines Betriebsrats steht es nicht entgegen, wenn sich nicht genügend Bewerber für das Amt zur Verfügung stellen. Es kann ein „kleinerer“ Betriebsrat gebildet werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
