Kein Betriebsrat für Remote-Cities

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass in sogenannten Remote-Cities eines plattformbasierten Lieferdienstes keine eigenen Betriebsräte gewählt werden können. Der Grund: Diese Einheiten stellen weder Betriebe noch selbstständige Betriebsteile im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) dar.