BAG stärkt Betriebsratsrechte bei Auslandsgesellschaften

Auch bei einer ausländischen Fluggesellschaft kann ein deutscher Standort eine betriebsratsfähige Organisationseinheit sein. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat damit die Mitbestimmungsrechte von Beschäftigten in international organisierten Unternehmen gestärkt.