Sturz in Massageraum ist kein Arbeitsunfall

Eine vom Arbeitgeber bezahlte Massage während der Arbeitszeit steht nicht automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. So entschied das Sozialgericht München in einem Fall, in dem eine Arbeitnehmerin auf dem Weg zu einem betrieblichen Massageangebot gestürzt war.
Kaffee getrunken, verschluckt, gestürzt: Arbeitsunfall

Wenn ein Arbeitnehmer sich beim Kaffeetrinken am Arbeitsplatz verschluckt und daraufhin stürzt und sich verletzt, kann das einen Arbeitsunfall darstellen. Das hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschieden.
Unangenehme Folgen einer Grippeschutzimpfung

Ausnahmsweise mal nicht Corona: In einem Fall hat ein Arbeitnehmer das freiwillige Impfangebot gegen Influenza wahrgenommen und führt spätere gesundheitliche Schäden auf diese Impfung zurück. Hat er einen Entschädigungsanspruch gegen die Berufsgenossenschaft?
