Kaffee getrunken, verschluckt, gestürzt: Arbeitsunfall

Wenn ein Arbeitnehmer sich beim Kaffeetrinken am Arbeitsplatz verschluckt und daraufhin stürzt und sich verletzt, kann das einen Arbeitsunfall darstellen. Das hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschieden.
Unangenehme Folgen einer Grippeschutzimpfung

Ausnahmsweise mal nicht Corona: In einem Fall hat ein Arbeitnehmer das freiwillige Impfangebot gegen Influenza wahrgenommen und führt spätere gesundheitliche Schäden auf diese Impfung zurück. Hat er einen Entschädigungsanspruch gegen die Berufsgenossenschaft?
