Kontrollpflicht bezieht sich auch auf Anhang

Bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) müssen Anwältinnen und Anwälte die gleichen Sorgfaltspflichten anwenden wie bei der Faxübermittlung.

Kündigung während der Elternzeit kann wirksam sein

Seit 2016 existiert das „besondere elektronische Anwaltspostfach“, beA, seit 2018 besteht eine passive Während der Elternzeit darf ein Arbeitgebender seinen Arbeitnehmenden grundsätzlich nicht ordentlich kündigen. Diese genießen in dieser Lebensphase einen besonderen Schutz. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die zuständige Behörde die Kündigung für zulässig erklärt, weil etwa die Weiterbeschäftigung nicht zumutbar ist. Die Hürden sind indes hoch.

beA: Vorsicht mit der „technischen Unmöglichkeit“

Seit 2016 existiert das „besondere elektronische Anwaltspostfach“, beA, seit 2018 besteht eine passive Nutzungspflicht. Seit dem 1. Januar dieses Jahres müssen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Schriftsätze und Anträge darüber an Gerichte senden. Das kann technisch zwar vorübergehend unmöglich sein. Sich darauf zu berufen, muss aber gut begründet sein.