BaFin kündigt strengere Prüfung von Reverse-Factoring an

Wie die Bundesagentur für Finanzaufsicht in einer Presseaussendung meldet, wird sie in den Konzernabschlüssen des Jahres 2021 einen besonderen Fokus auf Lieferkettenfinanzierungen – sogenanntes „Reverse-Factoring“ – legen. Sie ist ab 2022 allein für die Bilanzkontrolle zuständig.