Stuttgart 21: Deutsche Bahn muss Mehrkosten selbst tragen

Die Deutsche Bahn und zwei ihrer Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind mit dem Versuch gescheitert, eine Übernahme weiterer Mehrkosten für das Projekt Stuttgart 21 durch das Land Baden-Württemberg und seiner Partner zu erreichen. Der Verwaltungsgerichtshof lehnte den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ab.

Holzvermarktung: Land verstößt gegen Kartellrecht

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass das Bundesland Baden-Württemberg über einen Zeitraum von fast vierzig Jahren bei der Vermarktung von Rundholz gegen das Kartellrecht verstoßen hat. Folge könnten hohe Schadensersatzleistungen gegenüber Sägewerken sein.