Erst ordentlich, dann fristlos: Azubi-Kündigungen unwirksam

Erst erwies sich die Formulierung der Kündigung als problematisch. Dann stellte das Arbeitsgericht (ArbG) Heilbronn klar, dass bei minderjährigen Auszubildenden mehrere unentschuldigte Fehlzeiten nicht ohne Weiteres für eine Kündigung ausreichen.
