Versetzung über große Distanz setzt sachlichen Grund voraus

Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht ohne Weiteres an einen weit entfernten Standort versetzen. Selbst wenn der Arbeitsvertrag mehrere Einsatzorte vorsieht, müssen sie die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen. So hat das Arbeitsgericht Krefeld entschieden.
