ArbG Düsseldorf: Kein dauerhafter Homeoffice-Anspruch

Ein Arbeitnehmer kann auch nach jahrelanger Tätigkeit im Homeoffice keinen Anspruch auf mobiles Arbeiten herleiten. Das hat das Arbeitsgerichts Düsseldorf entschieden. Gleichzeitig hielt das Gericht die Anordnung des Unternehmens, verstärkt im Büro zu arbeiten, für rechtswidrig.
