Fehlen von Soll-Angaben: Massenentlassungsanzeige unwirksam?

Im Falle einer geplanten Massenentlassung treffen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen nach dem Kündigungsschutzgesetz bestimmte Anzeigepflichten. Der Verstoß gegen Soll-Angaben mach die Anzeige bei der Agentur für Arbeit nicht per se unwirksam. Das entschied das Bundesarbeitsgericht und hob das Urteil der Vorinstanz auf.

Zur Anzeigepflicht bei Massenentlassungen

Das deutsche Kündigungsschutzrecht sieht für Arbeitgeber im Falle geplanter Massenentlassungen eine Meldepflicht vor. Adressat ist die Agentur für Arbeit. Wie das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf entschieden hat, gibt es keine Ausnahme von dieser Regel, wenn die Massenentlassungen krankheitsbedingt erfolgen.