Tätigkeit in mehreren Ländern: EuGH nennt Kriterien für anwendbares Recht

Wenn ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit in mehreren Staaten erbringt, kann es bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen fraglich sein, welches Recht anwendbar ist. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt Kriterien aufgestellt.
