Amazon durfte Werbefreiheit beim Streaming nicht einseitig abschaffen

Amazon durfte im Hinblick auf das Angebot seines Streamingangebotes mit oder ohne Werbung nicht einseitig den Vertrag mit seinen Prime-Kunden ändern. Das hat die unter anderem auf Wettbewerbsrecht spezialisierte 33. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden.
