Kein „Rum“ ohne Alkohol

Alkoholfreier Rum darf nicht mit dem Namen „This is not Rum“ werben. Das hat das Hanseatische OLG entschieden und beruft sich auf die EU-Spirituosenverordnung, wonach bestimmte Bezeichnungen geschützt sind.

Alkoholfreier Rum darf nicht mit dem Namen „This is not Rum“ werben. Das hat das Hanseatische OLG entschieden und beruft sich auf die EU-Spirituosenverordnung, wonach bestimmte Bezeichnungen geschützt sind.