Alkoholfreies Getränk darf nicht „Gin“ heißen

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein alkoholfreies Getränk nicht unter dem Label „alkoholfreier Gin“ gekennzeichnet und unter dieser Bezeichnung auf den Markt gebracht werden darf.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein alkoholfreies Getränk nicht unter dem Label „alkoholfreier Gin“ gekennzeichnet und unter dieser Bezeichnung auf den Markt gebracht werden darf.