Künstliche Intelligenz (KI) hat in Rechtsabteilungen Einzug gehalten, doch die wahre Revolution beginnt erst jetzt mit der neuen Generation der KI-Agenten. Während KI-Chatbots auf Anweisungen („Prompts“) reagieren wie: „Beantworte mir eine Frage“, „Schreibe mir ein Programm“ oder „Gestalte mir eine Präsentation“, wählen KI-Agenten aus, vergleichen Dinge, planen Arbeitsschritte entlang des Workflows und treffen Entscheidungen. Wenn ihnen ein Mensch vorher genau erklärt hat, wie sie vorgehen sollen, ihnen also ein „Playbook“ an die Hand gibt, können KI-Agenten Zusammenhänge verstehen, mitdenken und handeln. Und wenn die elektronischen Helfer repetitive und zeitintensive Aufgaben übernehmen, verschaffen sich Anwälte damit wertvolle Kapazitäten für komplizierte Fälle und echte Rechtsberatung. Ein großes und schon lange etabliertes Anwendungsfeld sind Vertragserstellung, -analyse sowie das gesamte Contract Legal Management. Was früher Stunden dauerte, braucht nun lediglich Minuten. In denen scannt der KI-Agent automatisch hunderte Vertragsseiten, identifiziert kritische Klauseln, erkennt Risiken und vergleicht die Bestimmungen mit internen Musterverträgen. Dajana Eberlin, General Counsel beim Hamburger SaaS-Anbieter für Selbstständige, Jimdo, lässt sich beispielsweise jeden Morgen von ihrem agentischen GC-Workflow ein Daily Briefing erstellen: „Es fasst mir relevante Informationen für meinen Verantwortungsbereich aus den unterschiedlichen Tools, die wir nutzen, zusammen: Was braucht heute meine Reaktion, was eskaliert, was kann warten? Alles vorpriorisiert anhand meiner Aktivitäten der letzten beiden Wochen.“ Früher verwendete sie darauf täglich eine Stunde. „Heute lese ich das Briefing in rund 90 Sekunden gegen, korrigiere hin und wieder einen Fehler und starte. Meine Mitarbeiter erhalten adaptierte Versionen. Das ergibt über die Woche mehrere freigewordene Stunden.“
Auch das Team von Dr. Arnd Haller, Legal Director Northern and Central Europe bei Google in Hamburg, setzt KI-Agenten bereits in einer Reihe von Anwendungsfällen ein. „Sehr erfolgreich“, lobt er seine virtuellen Assistenten. „Aber wir stehen noch am Anfang und experimentieren viel.“ Eines hat er schon gelernt: „Nicht zu lange überlegen, wofür ein KI-Agent genutzt werden kann. Sondern umgekehrt zu fragen: Welche Prozesse in der Abteilung würde ich gern verbessern? Um dann zu versuchen, dies mit Hilfe von KI-Agenten gezielt in Angriff zu nehmen. Die Ergebnisse sind verblüffend positiv.“ Das muss er natürlich sagen, denn Google ist mit seinem KI-Modell Gemini einer der drei großen Anbieter von KI-Modellen. Die anderen beiden sind OpenAI mit den GPT-Modellen und Anthropic mit Claude. Das Legal Team von Google in Hamburg verwendet eine Vielzahl der eigenen Tools: Gemini App, Gems, NotebookLM, Workspace Studio und für KI-Agenten vor allem die Gemini Enterprise Agent Platform mit Gemini Enterprise App. Mit Hilfe dieser Plattform kann man KI-Agenten erstellen, überwachen und steuern sowie unternehmenseigenen und anderen Datensätzen außerhalb von Google zugänglich machen. Gerade erst hat Google auf einer hauseigenen Entwickler-Konferenz einen neuen KI-Agenten namens Spark vorgestellt, von dem sich Haller für den Einsatz in Rechtsabteilungen viel verspricht. Der Agent kann verschiedene Aufgaben gleichzeitig übernehmen, von der Recherche juristischer Entscheidungen über die Bewachung von Fristen und die automatische Beantwortung von Mails bis hin zur Erstellung von Dokumenten, Tabellen und Berichten. „Man stelle sich nur vor“, sagt Haller, „man kommt morgens zur Arbeit und der Agent hat über Nacht bereits zu allen eingegangenen E-Mails strukturierte, durchdachte und intern abgestimmte Antworten erstellt, die man nur noch sichten, prüfen und freigeben müsste! Da hätte ein Assistent doch mal ganze Arbeit geleistet.“
KI-Governance ist kein Häkchen, das man einmal setzt. Sie verlangt eine fortlaufende Pflege der Kriterien, der Eskalationsstellen und der Handlungsrechte.
Dajana Eberlin, General Counsel, Jimdo
KI-Agenten müssen wie Menschen umfassend angelernt werden
Freilich ist es mit dem Erwerb einer solchen KI-Lösung noch längst nicht getan. Von „Plug and play“ sind KI-Agenten weit entfernt. Cedric Ruepp jedenfalls hat sich intensiv in die Materie eingearbeitet, bevor er bei einem der pausenlos anklopfenden Verkäufer unterschrieb: „Man wird einfach angesprochen, und mit der Zeit wird man neugierig, was die überhaupt können.“ Als General Counsel Europe & Africa/APAC bei der dormakaba Group in Zürich, einem weltweit tätigen Anbieter von Zutrittslösungen, muss Ruepp die Leistungen und die Kosten seiner Rechtsabteilung so austarieren, dass sowohl die internen Kunden als auch der Vorstand zufrieden sind. Und gerade in der KI sei die Entwicklung unglaublich dynamisch, im Jahresrhythmus gäbe es Technologiesprünge. „Man darf da nicht auf den idealen Moment warten, um auf den Zug zu springen. Wir haben vor zwei Jahren gesagt: Wir springen.“ Seit 2024 setzen die Juristen bei dormakaba KI zur Prüfung von Verträgen und von Anwaltsrechnungen ein, weitere Anwendungsbereiche werden sukzessive erschlossen. „Noch sind wir in der Versuchsphase“, wehrt Ruepp die Frage nach Erfolgsmeldungen ab. „Wir brauchen um die drei Jahre, um zu verstehen, wie das funktioniert.“ Ja, er und sein Team hätten durchaus schon Freiräume für andere Aufgaben gewonnen. „Aber es braucht auch Zeit, um die KI zu trainieren, um die Leute anzulernen, um Use Cases zu definieren.“ Die Rechtsabteilung, mit zehn Mitarbeitern vergleichsweise klein, hatte für jede Rechtsordnung, in der dormakaba agiert, spezifische Handlungsanweisungen für die KI schreiben müssen, die sogenannten Playbooks. Das erste war vor anderthalb Jahren fertig. Mittlerweile kann Cedric Ruepp der Software aber auch die Prüfung großer Verträge überlassen. Am Schluss schaut er aber immer noch mal darüber.
Man darf da nicht auf den idealen Moment warten, um auf den Zug zu springen.
Wir haben vor zwei Jahren gesagt: Wir springen.
Cedric Ruepp, General Counsel Europe Africa/APAC,
Dormakaba Group
Was die Systeme heute schon können und wo ihre Grenzen liegen
Jimdo-Chefjuristin Dajana Eberlin dürfte zu den fortgeschrittenen KI-Agentenführern gehören. Ihr Urteil klingt sorgsam abgewogen. In vielen Dingen wird die Software den Juristen in der Rechtsabteilung tatsächlich Last abnehmen: das Bündeln und Zusammenfassen großer Mengen unstrukturierter Informationen, die strukturierte Vorprüfung gegen klar definierte Kriterien, das Verfassen wiederkehrender Routinetexte wie Tickets, Memos oder Vermerken und die Befüllung von strukturierten Registern, etwa eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten auf Basis bereits vorhandener Verträge. „In dem Rahmen, für den sie gebaut sind, laufen diese Workflows zuverlässig“, sagt die Leiterin der Jimdo-Rechtsabteilung. „Und das in einer Qualität, die ich vor zwei Jahren so nicht erwartet hätte.“ Gleichwohl seien die Grenzen der Technik in der täglichen Arbeit spürbar. „Halluzinationen sind auch im Jahr 2026 nicht gelöst“, hebt Eberlin hervor. Modelle lieferten weiterhin erfundene Normzitate und plausibel klingende, aber nicht existente Fundstellen. Eine erfundene BGH-Fundstelle in einem Memo sei ein Reputations- und Haftungsrisiko. Ein weiterer Schwachpunkt: Bei atypischen Konstellationen seien die elektronischen Helfer überfordert. „Die Agenten, die ich produktiv im Einsatz habe, laufen zuverlässig bei den Standardfällen, für die sie entwickelt wurden. Aber als wir einen Agenten für die Erstanalyse atypischer Lieferantenverträge einsetzen wollten, lieferte er unbrauchbare Ergebnisse. Wir haben den Workflow zurückgebaut auf eine engere, strenger definierte Aufgabe, Lieferanten-Vorscreening vor der Vertragsanalyse, und damit sind wir gut gefahren.“ Am Herzen liegt Eberlin auch die Frage der Nachvollziehbarkeit. „Wenn ich einer Fachabteilung oder der Geschäftsleitung eine rechtliche Einschätzung gebe, muss ich im Nachhinein erklären können, wie sie zustande kam. Eine Chatbot-‚Begründung‘ allein reicht dafür nicht.“ Dazu das Risiko von Cyber-Angriffen: Jeder Agent mit Lese- und Schreibzugriff auf produktive Systeme sei zugleich eine neue Angriffsfläche. Eberlin: „Mir ist die Genauigkeit, mit der sich der Schreibbereich eines Agenten technisch auf die freigegebenen Systeme eingrenzen lässt, häufig noch zu weit gefasst.“ Auch in Haftungsfragen haben KI-Agenten klare Grenzen. Wer haftet, wenn der Agent Fehler macht? Das Unternehmen muss den Agenten kontrollieren, doch die rechtliche Verantwortung verteilt sich nicht automatisch. Dajana Eberlin warnt: „Wer einen Agenten autonom über Kundenverträge entscheiden lässt, ohne die Ausnahmetatbestände des Art. 22 Abs. 2 DSGVO und die Schutzmaßnahmen des Art. 22 Abs. 3 sauber abzubilden, insbesondere das Recht auf menschliche Überprüfung auf Anforderung, bewegt sich direkt im Anwendungsbereich des Verbots”. Auch DSGVO Art. 25, Privacy by Design, und Art. 32, Sicherheit der Verarbeitung, werden in der Praxis relevant, sobald der Agent auf produktive Datenbestände zurückschreibt. Ethische Entscheidungen bleiben menschliche Domäne. Abwägungen zwischen Recht, Ethik und Geschäftsinteressen erfordern menschliches Urteilsvermögen, das KI-Agenten nicht besitzen. Komplexe Rechtsfragen machen KI-Agenten ebenfalls ratlos. Ungewöhnliche Fälle, Rechtslücken, neuartige Konstellationen und rechtspolitische Grauzonen benötigen menschliche Expertise, Erfahrung und kreatives juristisches Denken. Die Kontrolle über KI-Agenten bleibt zwingend notwendig: Sie müssen überwacht werden, und es gilt zu klären, ab wann ihr Einsatz als Hochrisiko-System nach der EU-KI-Verordnung eingestuft wird. Operativ heißt das bei Jimdo: Eine schriftliche interne Richtlinie für KI-Anbindungen, sogenannte Konnektoren, verlangt, dass jeder produktive Anschluss eines KI-Systems an zentrale Unternehmenssysteme vor der Aktivierung durch die Rechtsabteilung freigegeben werden muss.“ Ihre Praxiserfahrung: „Governance ist Arbeit. Sie ist kein Häkchen, das man einmal setzt. Sie verlangt eine fortlaufende Pflege der Kriterien, der Eskalationsstellen und der Handlungsrechte.“ Die KI werde im Laufe der Zeit die Rolle der Unternehmensjuristen verändern, sagt Eberlin voraus. Das wird gewiss so sein, doch die Mandantenbeziehung bleibt eine menschliche Domäne. Persönliche Betreuung, Empathie, strategische Beratung und das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant können nicht automatisiert werden.
Nicht zu lange überlegen, wofür ein KI-Agent genutzt werden kann. Sondern fragen: Welche Prozesse in der Abteilung würde ich gern verbessern?
Dr. Arnd Haller,
Legal Director Northern and Central Europe, Google
Wie KI die Rolle der Unternehmensanwälte verändern kann
Anders könnte es mit dem Umfang des internen Dienstleistungsauftrages aussehen. Bisher ist es so: Die Fachabteilung kommt mit einem Vertrag zu den Juristen: Bitte prüft mal. Und die machen das natürlich, logisch, Rechtssache. Anders in der Zentrale von dormakaba in Zürich, wo Cedric Ruepp inzwischen ziemlich gut weiß, wie seine KI tickt und was er von ihr erwarten kann. Anstatt den Agenten herrschaftswissend für sich zu behalten, stellt er den Contract Managern der Fachabteilungen die Vertragsprüfungssoftware zur Verfügung und sagt sinngemäß: Bitte schön, wollt Ihr das nicht selber machen? Dann habt ihr schneller das Ergebnis. In schwierigen Fällen stehen die Juristen dem Business selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite. Mittlerweile haben auch Nicht-Juristen gelernt, mit dem Programm umzugehen. „Die KI kann dazu beitragen, die Rolle des Anwalts zu verändern“, sagt Ruepp. „Wenn die Technik weiter solche Fortschritte macht, ist die Aufgabe der Rechtsanwälte, wiederkehrende oder Standardanfragen zurück in das Business zu geben. Die KI prüft dort den Vertrag, und wenn der Verkäufer dann eine Frage hat, geht er damit zur Rechtsabteilung.“ KI-Agenten sind somit keine Bedrohung für Juristen, sondern könnten sich in Zukunft als ihre stärkste Unterstützung erweisen. Sie nehmen repetitive Arbeiten ab und ermöglichen es den Fachabteilungen, rechtliche Standardvorgänge im Self-Service zu erledigen. Sie beschleunigen Prozesse und ermöglichen damit Rechtsanwälten und Paralegals, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: exzellente Rechtsberatung. Menschliche Intelligenz bleibt unersetzlich. Doch mit überlegtem Einsatz von KI-Agenten kann der Arbeitsalltag von Unternehmensrechtsanwälten schlanker, schneller, produktiver und sinnvoller werden. Für die Legal Departments bedeutet dies einen klaren Handlungsauftrag: KI-Agenten heute mit Bedacht und ausreichend bemessener Trainingszeit für Mensch und Maschine sinnvoll einsetzen, ihre Grenzen kennen, Kontrolle behalten und die gewonnene Zeit strategisch für die Mandanten nutzen. Die Zukunft der Rechtsabteilung ist menschlich – aber mit digitaler Unterstützung, die mitdenkt. ■
Christine Demmer
