Eine Vision sieht so aus: Die Rechtsabteilung ist keine Randfigur, die sämtliche Post zugestellt bekommt, auf die andere „Legal“ gestempelt haben, die stets konsultiert wird, wenn irgendwo Probleme auftreten, die in der Hauptsache Risikomanagement betreibt und dafür sorgt, dass Führungskräfte nicht in irgendwelche Haftungsfallen tappen. Sie ist zentral verortet, sie agiert sie an der Schnittstelle zu vielen anderen Departments und zur Führungsebene, sie ist Business Partnerin und unmittelbar in die Entwicklung der Unternehmensstrategie eingebunden. Sie denkt Angelegenheiten nicht rein aus der Legal-Perspektive, sondern ganzheitlich. Sie hat ihre repetitiven Prozesse so weit automatisiert, dass sie sich auf wertschöpfende Kernaufgaben fokussieren kann. Sie ist in der Lage, ihre Beiträge zur Entwicklung des gesamten Unternehmens zu messen und zu präsentieren, sie freut sich über die hohe interne Kundenzufriedenheit. Sie sieht in der Regulierungsflut nicht nur Risiken, sondern auch Chancen, und sie navigiert sicher durch den Sturm. „Auf dem Papier sieht immer alles groß aus, aber wir müssen sagen können, wo wir tatsächlich angreifbar sind. Die Rechtsabteilung der Zukunft wird viel mehr gefordert sein, diesen Insight zu geben. Im Driver Seat sitzt das Business und wir müssen für dessen Fahrt die Leitplanken setzen, es gleichzeitig aber auch befähigen, selbst Verantwortung zu tragen“, bringt es Dr. Dorothee Timmermann, seit April dieses Jahres Head of Group Legal bei der Döhler Group, auf den Punkt. Zuvor war sie als General Counsel bei der Kamax Group und fast 14 Jahre als Senior Corporate Counsel bei Henkel tätig. Sie sieht in den kommenden Jahren weitreichende Veränderungen auf die Rechtsabteilungen zukommen und weiß aufgrund ihrer langen Berufserfahrung, dass es das „One Set“ bei der Bewältigung der Herausforderungen nicht gibt. Manche Legal Departments sind der Verwirklichung dieser Vision näher als andere, auf den Weg gemacht haben dürften sich so gut wie alle. „Die Erkenntnis ist da, dass eine Rechtsabteilung, die einen Mehrwert für das Unternehmen schaffen möchte, diesen Anspruch mitbringen muss, sich als sogenannter Business Enabler zu positionieren“, sagt Philipp Rosenthal, Business Analyst Legal Tech & Operations bei der Rewe Group in Köln. „Business Enablement würde bedeuten, dass sie proaktiv strategische Entscheidungen mitgehen oder treffen kann, aber in der Breite sehen sie sich noch nicht in der Position, wirklich mitgestalten zu können, sondern sind eher noch reaktiv tätig.“ Eine der größten Herausforderungen ist für die meisten General Counsel und ihre Abteilungen die Regulierung und deshalb ist auch ein Kernthema, wie mit diesem Phänomen am besten umzugehen ist. Timmermann geht davon aus, dass diese in den kommenden Jahren „noch disruptiver“ wird – und dass es in unterschiedlichen Regionen der Erde sehr verschiedene Entwicklungen geben wird, um die jeweils eigenen Märkte zu stärken. Als Beispiele nennt sie Environment, Künstliche Intelligenz, den Produktionsbereich und die Zollthemen. „Das wird dazu führen, dass wir immer schnellere Entscheidungen treffen müssen. Es wird eine der großen Aufgaben des Schnittstellenmanagements sein, die Dinge, die ein globales Unternehmen behindern, rasch zu identifizieren und gegenzusteuern.“ Andreas Bong beschäftigt sich als Head of Legal Transformation & Managed Services bei PwC Legal permanent mit Veränderungen und notwendigen Maßnahmen in den Rechtsabteilungen. Er schildert, dass Unternehmen dort „historisch betrachtet überproportional zum Unternehmenswachstum Mitarbeitende aufgebaut haben, mit dem Argument, intern Lösungen günstiger erarbeiten zu können als mit der Beauftragung externer Kanzleien“. Seit rund vier Jahren sei diese Entwicklung in das Gegenteil gekippt, weil Unternehmen wachsen, die Legal Departments aber nicht mehr. Zwar stünden heute mehr Tools als je zuvor zur Verfügung, trotzdem seien die Rechtsabteilungen überlastet. Vor allem, weil die Auswahl schwerfalle: „Allein im Bereich digitale Akte findet man sofort über dreißig Toolanbieter. Neben dem Hauptjob als In-house-Jurist ist es eine große Herausforderung, die Entwicklungen der zahlreichen Tools im Blick zu behalten und zu prüfen, welches am besten geeignet ist. Das erfordert zusätzliche Kompetenzen und nimmt viel Zeit in Anspruch, die im Arbeitsalltag oft fehlt.“ Eine Schwierigkeit, die Dr. Margret Obladen, General Counsel bei der Wüstenrot und Württembergische Gruppe, kurz W&W, nur allzu bekannt vorkommt. Sie hat mit dem Projekt „Konzernrecht 2023“ das Ziel ausgegeben, eine digitalisierte und proaktive Rechtsabteilung zu entwickeln, ganz nach dem Motto: „Mit relevanter Technik erbringen wir hochwertige Arbeit.“ „Wir haben in 2020 mit einer externen Software die digitale Akte eingeführt. In bestimmten anderen Bereichen haben wir noch zu wenig Überblick, welche Tools uns helfen könnten oder welche Schritte jetzt sinnvoll sind.“ Das erste Halbjahr 2026 will sie mit ihrem Team nutzen, um Basisarbeit insbesondere beim Thema KI zu leisten. „Wir haben klar gesagt, dass wir nicht zehn Anbieter einladen, die uns alle möglichen Instrumente präsentieren. Dann wären wir vollkommen überfrachtet.“ Obladen will spezifische Gespräche mit Experten führen, um daraus eine Guideline zu entwickeln. Die W&W-Gruppe verfügt über eine eigene KI-Abteilung, aus dieser wird ein Kollege dabei unterstützen, ein Raster zu entwerfen. Beratung kommt außerdem von einer Großkanzlei, die eine eigene Legal-Tech-Abteilung unterhält. Als weiteren problematischen Punkt nennt Transformationsexperte Andreas Bong den Kostendruck, mit dem sich viele Legal Departments plagen müssen. Ein wesentlicher Aspekt seien zudem die neuen Geschäftsmodelle, das was bei PwC „Value in motion“ genannt wird. „Ein Smartphone-Unternehmen wird Autos bauen, eine Bank wird zum Energieversorger, ein Supermarkt bietet künftig Gesundheitsdienstleistungen an. Vor zehn Jahren wäre das alles undenkbar gewesen, heute ist es teilweise bereits Realität oder zumindest weit fortgeschritten“, führt Bong aus. In der Folge hätten sich die Aufgaben der Rechtsabteilung vervielfältigt und mit den vorhandenen Ressourcen sei es schwierig, Schritt zu halten mit der rasanten Entwicklung. „Wir beobachten in Unternehmen außerdem fragmentierte Prozesse und nach wie vor wird stark auf Silo-Lösungen bei Technologie gesetzt. Vielen, die davon betroffen sind, ist die Rolle des Unternehmens im internationalen Spiel nicht klar.“ Auch an der Stelle kann Dr. Margret Obladen bestätigen. Seit zwanzig Jahren arbeitet sie für die W&W-Gruppe und war im Betrieb in verschiedenen Abteilungen unterwegs, unter anderem auch drei Jahre als Abteilungsleiterin einer Vertriebsabteilung. Seit neun Jahren ist sie nun General Counsel. Was ihre Anfangszeit in der Rechtsabteilung betrifft, zeichnet sie das Bild einer Schrebergartensiedlung: „Jeder hat in seiner Parzelle gelebt und gearbeitet, das hat auch gut funktioniert, aber das große Ganze eben nicht. Das Legal Department ist aber eine Abteilung wie etwa Kommunikation, Revision, Controlling und die vielen anderen – und alle müssen zusammenwirken.“ Auch für sie ist Regulierung eines der beherrschenden Themen. Es zeigt sich, dass in dem Zusammenhang immer auch die Branchenzugehörigkeit eine große Rolle spielt. Die Bausparkasse etwa, ein Tochterunternehmen innerhalb der W&W-Gruppe, steht unter Aufsicht der Europäischen Zentralbank. „Da lernen wir Juristen noch einmal ganz anders, was Regulatorik bedeutet. Das richtet sich nicht nach deutschen Verwaltungsgrundsätzen, sondern sehr stark nach ökonomischen Betrachtungsweisen.“ Obladen bringt aber noch einen wesentlichen Punkt: „Wir müssen selbstkritisch sein, wir haben selbst im Unternehmen viel Bürokratie, einer meiner Mitarbeiter hat dafür das Wort ‚Firmokratie‘ verwendet.“ Diese unternehmenseigene und selbst verursachte Bürokratie dürfte vielen anderen bekannt sein. Ursache dafür dürfte eine hohe Sicherheitsorientierung sein, das Bedürfnis, alles bis ins kleinste Detail zu regeln.
Bei der Technologie sind Rechtsabteilungen sehr weit
gekommen, aber bei der ganzheitlichen Betrachtung
noch lange nicht am Ziel.
Andreas Bong,
Head of Legal Transformation & Managed Services,
PwC Legal
Etablierte In-house-Strategie
Geholfen hat Obladen und ihrem rund 30-köpfigen Team, dass sie an einen neuen Campus gezogen sind und auf einer Fläche zusammensitzen. Die Anschaffung einer Konzernrechtssoftware war Grundlage für das angestrebte papierlose Büro. Der entscheidende Punkt, um die Nähe zum Business herzustellen, steckt im Lernen und Anwenden. „Wir haben die große Überschrift, dass wir eine In-house-Strategie fahren, wir arbeiten nur wenig mit externen Anwältinnen und Anwälten zusammen.“ Obladen legt außerdem großen Wert darauf, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Hospitanzen in anderen Einheiten machen und in den engen Austausch mit den anderen Abteilungen treten, das heißt auch eher zum Telefon greifen, als die Kommunikation nur per E-Mail zu absolvieren. Noch finden die Hospitanzen auf freiwilliger Basis statt, die Kolleginnen und Kollegen, die das schon gemacht haben, berichten davon, dass die Aktion ihren Horizont erweitert und nützliche Einblicke in fremde Arbeitsabläufe gebracht hat. Die General Counsel von W&W-Gruppe hat darüber das Coaching für sich entdeckt. Neben den ohnehin verpflichtenden Fachschulungen für die zahlreichen Fachanwälte hat sie ein sechsmonatiges Resilienzprogramm aufgelegt, ebenfalls auf freiwilliger Basis. Von den 30 Mitarbeitenden haben 24 mitgemacht. Kernthema ist „Leading Self“: „Es geht darum, die eigenen Werte festzustellen, was trägt den Einzelnen, was ist das Leitbild. Außerdem beschäftigen wir uns mit körperlicher Fitness, Ernährung, Schlaf, Gesundheit im Allgemeinen. Im dritten Modul ist Thema die Verbindung zu sich selbst und zu den anderen.“ Gab es bisher ein Team, das sich mit dem Aufsichtsrecht auseinandergesetzt hat, müssen das nun alle tun. „Wir sind eine stark regulierte Branche, und inzwischen sind alle Rechtsgebiete von Regulatorik überlagert. Beispielsweise IT-Recht mit DORA oder Verbraucherschutz sind stark von neuen Regularien geprägt. 2026 will Obladen mit ihrem Team einen großen Sprung bei der Zusammenarbeit mit Künstlicher Intelligenz machen.
Wir müssen die Produkte bei uns verstehen, sonst können wir gar nicht beraten, wir müssen wissen, wie der Außendienst funktioniert, wir müssen
für die Gremienarbeit betriebs-wirtschaftliche Kenntnisse haben.
Dr. Margret Obladen,
General Counsel,
W&W-Gruppe
Das Business befähigen
Das tiefe Verständnis für die Herausforderungen, Aufgaben, Bedürfnisse und Arbeitsabläufe der Business-Abteilungen in der Döhler Group ist auch für Dorothee Timmermann wesentlich, damit sie und ihre Rechtsabteilung sich tatsächlich als „Enabler“ positionieren können. Was allerdings nicht passieren darf und sicher in vielen Unternehmen Realität ist: „Partner des Business zu sein, darf nicht als Maßgabe missverstanden werden, dass wir alle Aufgaben übernehmen, die es uns zuspielt. Wichtig ist, dass wir uns in einer bestimmten Hinsicht abgrenzen“, sagt sie. „Ich muss die ‘Business Needs’ verstehen. Was die Rechtsabteilung macht, darf nicht an den Bedürfnissen vorbeigehen oder nutzlos sein. Aber: Business Partner zu sein, heißt für mich, Abteilungen zu befähigen und verantwortlich zu machen für die eigenen Angelegenheiten. Wir liefern die Toolbox. Das ist ein Riesenunterschied.“ Das ist ein Prozess, mitunter auch ein zäher Prozess. Zunächst einmal ist die Akzeptanz in den Einheiten nicht so groß. Irgendwann kommt aber die Einsicht, dass sich die Arbeit auf diese Weise wesentlich effizienter erledigen lässt. Was ist in dieser Toolbox enthalten? „Es gibt die typischen Play Books“, antwortet Timmermann und beschreibt ein Beispiel, in dem es um den Einkauf und Vertragsmanagement geht. Verträge lassen sich standardisieren, es gibt ein Template. Möglich, dass das den Einkauf nicht zufriedenstellt, weil bestimmte Supplier Paragrafen nicht akzeptieren oder Sonderwünsche haben – der Vorgang landet wieder bei Legal. „Wo er eigentlich nicht mehr hingehört, das sind genau genommen Businessfragen“, moniert Timmermann. Das Play Book greift also weiter und gibt drei Klauseln zur Auswahl. Folgen der Auswahl sind transparent dargestellt. „Der Einkaufsmanager kann selbst entscheiden, trägt dann aber auch die Verantwortung. Legal kommt dann ins Spiel, wenn der Einkauf trotzdem nicht weiterkommt, es um Haftungsfragen geht oder sehr spezifische Punkte geklärt werden müssen. „Das bedeutet ‚befähigen‘ für mich“, schlussfolgert Timmermann. „Wir liefern die Basis dafür, dass die Manager ihre ureigene Aufgabe – zu verhandeln – und für diese Ownership die Businessverantwortung übernehmen.“ Künftig wird Künstliche Intelligenz ihrer Ansicht nach gerade im genannten Beispiel des Vertragsmanagements eine wertvolle Unterstützung für das Legal Department sein. Andreas Bong und sein Team haben ein Event für Rechtsabteilungen entwickelt, dem sie den Titel „fLAWless“ gegeben haben. Drei Dinge sind bereits darin erkennbar – zum einen „schnörkellos“ als reine Übersetzung, zum anderen “Law“– aber auch “Less Law”. Damit verbindet sich die Überzeugung, dass Recht Grundlage von allem ist – aber um wirklich “schnörkellos” zu werden, “weniger” notwendig ist. Rechtsabteilungen sehen dabei externe Anbieter als Teil der Lösung des Kostendrucks. Sie bearbeiten weniger in-house, arbeiten mit günstigeren Dienstleistern mit hohem Automatisierungsgrad zusammen, die unter den internen Kostensätzen anbieten können und konzentrieren sich intern auf die wertstiftenden Rechtsfragen. „Im Vordergrund steht dabei die Überzeugung, Themen ganzheitlich zu denken, die Strategie des Unternehmens abzuleiten auf die Strategie des Legal Departments“, umschreibt Bong. Aktuell mangele es vielen zudem an der Verknüpfung der dringendsten Themen zu einer ganzheitlichen Betrachtung. Wenn sie über die Vergabe von Aufgaben an Externe nachdenken, müssen sie neben den klassischen Kanzleien auch die Alternative Service Provider auf dem Schirm haben. „Wenn sie an Mattermanagement denken, müssen sie das auch ausweiten können zu einem Intake-Tool und anschließen können an ihr zukünftiges Contract Lifecycle Management. Rechtsabteilungen gehen viele Themen an, aber sie betrachten diese nicht ganzheitlich. Sie nutzen Tools, die aber nicht miteinander kommunizieren. Sie neigen immer noch zu Silo-Lösungen und wirken nicht auf Plattformlösungen hin.“ In Bongs Augen könnten Rechtsabteilungen auch noch deutlich mehr Wert stiften, wenn sie nicht ausgehend von ihren Rechtsgebieten beraten und sagen, ‚wir machen Corporate Law‘. Ausgangspunkt sollten die End-to-End-Prozesse des Unternehmens sein. Und dann können die Leistungen auch so beschrieben werden, dass die Mandanten besser verstehen, wofür sie “Recht” brauchen. Ganzheitlichkeit bedeutet auch eine stärkere Integration der internen Mandanten, wenn es um die Entwicklung von Lösungen geht. Es bringe beispielsweise niemandem etwas, wenn Legal viele Ressourcen für den Aufbau eines Self-Service-Moduls aufwenden, dass dann keiner nutzt, weil vergessen wurde, die tatsächlichen Bedürfnisse der internen Kunden zu berücksichtigen. Ein weiterer entscheidendender Aspekt: Transparenz im Portfolio – was machen die Kolleginnen und Kollegen in der Rechtsabteilung und wieviel Zeit verbringen sie damit? “Sind die Vorgänge transparent, sind es auch die Produktkosten, die sich zusammensetzen aus internem Aufwand plus externen Ausgaben, geteilt durch die Anzahl der Vorgänge.” Eine übergeordnete Strategie zur Reduktion des Arbeitsaufwandes muss vier Ebenen berücksichtigen: Ebene eins betrifft die Automatisierung, Ebene zwei die Managed Services, Ebene drei die Sozietäten, Ebene vier die Rechtsabteilung selbst. „Wir raten, die ersten drei mit einer cleveren Strategie zu optimieren, bevor die Rechtsabteilung sich die Themen wieder selbst ans Bein heftet. Nur die Themen, die strategisch relevant sind, bleiben in-house.“ Bei der Integration von Technologie muss klar sein, dass Legal ein Team ist, ganz gleich, wie viele Leute das betrifft und in welchen Ländern die Teams möglicherweise sitzen. Zentral muss entschieden werden, welche Tools ausgewählt werden und auf welcher Plattform sie laufen. „Die Tech-Strategie mit Sichtweise auf die Plattform und Vollintegration in die Systemlandschaft des Unternehmens ist ein wesentlicher Baustein“, so Bong. Ein weiterer Ansatz ist laut Bong die zielgerichtete Ausgestaltung der Supplierlandschaft. Bisher sei es häufig so, dass verschiedene Themen an eine bestimmte Zahl strategischer Kanzleien herausgegeben werden. „Der finanzielle Aufwand ist hoch, dabei werden häufig Themen bearbeitet, die nicht die aufgerufenen Stundensätze der Partnerkanzleien wert sind, meint Bong. Die Steuerung der externen Dienstleister setze voraus, dass Legal die Themen clustert. „Commodity-Geschäft, also all das eher Einfache, was häufig vorkommt, müssen sie einem Alternative Legal Service Provider übergeben. Diese sind stark AI-powered sind und rechnen mit Stückkosten ab.“ Nur “Cream-Themen”, also die wirklichen Hochreck-Fragestellungen, sollten an ausgesuchte Top-Kanzleien gehen. „Und auch über Managed Service Provider könne massiv Raum geschaffen werden, was die Rechtsabteilung ‚flawless‘ werden lässt.“ Die Lösung sei, sich weniger auf alles zu konzentrieren, was Recht bedeutet, sondern vielmehr den Mut zu besitzen, gezielt an Externe auszulagern, die Themen viel günstiger abarbeiten, als es Legal je selbst könnte.
Wichtig ist es, Legal Operations von Anfang an als integralen Bestandteil einer Rechtsabteilung zu sehen. Eine ideale Legal-Operations-Strategie orientiert sich an der Strategie der Rechtsabteilung.
Philipp Rosenthal,
Business Analyst Legal Tech & Operations,
Rewe Group
Legal Operations als Teil der Lösung
Wer über Prozessoptimierung und über Schnittstellenmanagement in der Rechtsabteilung nachdenkt, ist mitten im Thema Legal Operations. Philipp Rosenthal von der Rewe Group setzt auf die Skalierbarkeit der internen Rechtsberatung, um auf die Anfragenflut reagieren zu können. Beim Aufbau einer Legal-Operations-Strategie sei es essenziell, den Reifegrad des Unternehmens zu berücksichtigen, so Rosenthal. „Es macht keinen Sinn, in einer Rechtsabteilung, in der noch überwiegend analog gearbeitet wird, gleich mit KI anzukommen.“ Im nächsten Schritt müsse eine Vision entwickelt werden – in welche Richtung soll es langfristig gehen, wo sieht sich die Abteilung selbst in fünf oder zehn Jahren? Daran anknüpfend könnte eine Mission formuliert werden, in welcher Leitlinien festgelegt werden. Durch sie gibt sich die Abteilung Vorgaben darüber, wie und was sie macht, um der Vision näher zu kommen. „Dann sind wir schon bei den strategischen Zielen, die SMART formuliert sein sollten, also spezifisch, messbar, akzeptiert, realistisch und terminierbar“, rät Rosenthal. Gleichermaßen Potenzial heben oder verlieren lässt sich bei dem Punkt, wer die Strategie aufstellt. Kommt sie top down vom General Counsel? Kommt sie bottom up von den Funktionsbereichen im Legal Department? „Es ist die Mischung aus beiden Elementen, die für die größte Akzeptanz sorgen wird und die Vorzüge unterschiedlicher Perspektiven in sich vereint.“ Basis der Prozessoptimierung ist die IST-Analyse. Auf dieser Grundlage, so Rosenthal weiter, müssen die Pain Points identifiziert werden. Wesentlich sei dann die Priorisierung dieser Pain Points. „Es ist sehr hilfreich, wenn die Abteilung sich auf die Pain Points konzentriert, die einen möglichst geringen Aufwand produzieren, aber den größtmöglichen Nutzen generieren.“ Prozessoptimierung ist dabei für Rosenthal nicht unbedingt automatisch gleichzusetzen mit technologischen Lösungen, die eher dabei unterstützen, weitere Effizienzsteigerungen zu realisieren, auch wenn Legal Tech und KI derzeit in aller Munde lägen. „Meiner Meinung nach macht es schon Sinn zu fragen, ob sich ohne Implementierung einer großen Software auskommen lässt? Ist es denkbar, dass der Prozess mit der Zeit überladen wurde und lässt sich auf bestimmte Aspekte verzichten?“ Wer zu dem Ergebnis kommt, dass die Lösung in einer neuen Software liegt, steht vor der nächsten Frage – bedeutet das, dass direkt in eine teure Lösung investiert werden muss? „Die Rechtsabteilung sollte ihre Schnittstellen zu anderen Abteilungen nutzen und sich nach Best-Practice-Beispielen umsehen“, empfiehlt der Analyst. Das Schnittstellenmanagement führt dann auch zu Antworten auf die Frage, wie die Rechtsabteilung künftig ihre Rolle als Business Enabler interpretieren kann. Sie ist auf dem Weg. Wichtig ist es, frühzeitig die Weichen richtig zu stellen und möglichst wenig Reibungsverlust zu erzeugen. Dann zeigt sich 2030 ein anderes, fortgeschritteneres Bild.
■ Alexander Pradka
