Schon 2019 hätte man aufhorchen sollen. Gegen Ende seiner ersten Präsidentschaft hatte Donald Trump angekündigt, Stahlimporte aus Mexiko und Kanada mit Zöllen in Höhe von fünf Prozent belegen zu wollen. Die Nachbarn schrien Zeter und Mordio. Trump erhöhte auf 25 Prozent und schloss nicht aus, dass es auch mehr werden könnten. Nord wie Süd machten Kassensturz, und bereits nach einer guten Woche ließ der US-Präsident die Welt wissen, dass Kanada und Mexiko dem von ihm vorgeschlagenen Freihandelsabkommen zugestimmt hätten. Womit die Abgabendrohung vom Tisch und die Zollpolitik wieder dort angekommen war, wofür sie in der Antike erfunden worden war – zum Wohl derjenigen, die über die besseren Waffen verfügen. Wenn Dr. Daniel Quantz, Bereichsleiter Nachhaltigkeit und Recht bei der Wirtschaftsvereinigung Metalle (WVM) in Berlin trotzdem von „neuen“ Zöllen spricht, dann meint er weniger die Form, in der sie daherkommen, als die Funktion. „Während Zölle früher vor allem fiskalischen Zwecken dienten oder klassischen Protektionismus abbildeten, sind sie heute Teil komplexer geopolitischer und regulatorischer Steuerungsmechanismen“, sagt der Jurist. „Sie werden eingesetzt, um Lieferketten umzubauen, strategische Abhängigkeiten zu reduzieren, industriepolitische Ziele zu erreichen oder auch Klimapolitik durchzusetzen.“ Ein gutes Beispiel dafür sei der CO2-Grenzausgleichsmechanismus der Europäischen Union (CBAM) – formal kein klassischer Zoll, funktional aber kaum davon zu unterscheiden. Tatsächlich erlebt das Instrument Zoll gerade eine Renaissance, allerdings mit unterschiedlichen Zielsetzungen. „Beijing verknüpft Zölle zunehmend mit Exportkontrollen und industriepolitischer Steuerung entlang für uns kritischer Wertschöpfungsketten“, beschreibt Quantz die nationalen Interessen von China. Länder wie Indien oder Indonesien setzten über Exportzölle oder -beschränkungen verstärkt auf Formen des Rohstoffnationalismus, um lokale Wertschöpfung zu erzwingen. Die Europäische Union wiederum integriert Zölle systematisch in ihre ESG- und Klimapolitik, zum Beispiel durch die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die von großen Unternehmen die Beachtung umfassender Sorgfaltspflichten in ihren Wertschöpfungsketten verlangt. Mehr und mehr wird das Zollrecht zu einem juristischen Geflecht aus ökonomischen und politischen Interessen. Trotz Chancen durch neue Freihandelsabkommen wie Mercosur bleibt das Zolldickicht schwer durchdringbar. Das Thema ist komplex, die Aufgaben von Außenhandelsspezialisten sind alles andere als trivial. Unternehmen, die ihre Produktionsstandorte oder Zulieferer global streuen, müssen überdies in den unterschiedlichen Zollsystemen sattelfest sein. Während etwa die EU bei der Einfuhr detaillierte Nachweispflichten für Ursprung und Wert der Waren verlangt, legen Drittstaaten häufig eigene Formalien fest. Wer diese Vorgaben nicht einhält, riskiert Lieferverzögerungen, Nachforderungen oder Strafzölle. Bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen Zollbestimmungen kann ein Unternehmen sogar von Märkten ausgeschlossen werden. „Zölle sind global zurück auf der Tagesordnung“, resümiert Quantz, „aber in sehr unterschiedlichen Ausprägungen und mit jeweils eigenen Risikoprofilen.“ Was die Importabgaben zwar in den Aufgabenbereich der Logistik oder der Exportabteilung fallen lässt, sie in Zweifels-, Konflikt- und Haftungsfällen jedoch unmittelbar in der Rechtsabteilung aufschlagen lässt.
Zölle sind global zurück auf der Tagesordnung, aber in sehr unterschiedlichen Ausprägungen und mit jeweils eigenen Risikoprofilen.
Dr. Daniel Quantz,
Bereichsleiter Nachhaltigkeit und Recht,
Wirtschaftsvereinigung Metalle
Das sind die größten zollrechtlichen Risiken made in USA
Besondere Aufmerksamkeit beanspruchen die Zollrisiken in drei Bereichen:
- Falsche Zolltarifierung: Schon die zolltarifliche Einordnung einer Ware nach der Kombinierten Nomenklatur in der EU – also der korrekte Zollcode – verlangt Fachwissen. Eine falsche Klassifizierung kann bei Kontrollen als Ordnungswidrigkeit oder gar Zollbetrug gewertet werden. Bei wiederholten Fehlern drohen Betriebsprüfungen und Rückforderungen über Jahre hinweg.
- Ursprungs- und Präferenznachweise: Viele Unternehmen profitieren von Freihandelsabkommen – doch nur, wenn sie die komplexen Ursprungsregeln exakt beachten. Fehlerhafte Nachweise führen zur Aberkennung der Zollvergünstigungen.
- Exportkontrollen und Embargos: Exporte in sanktionierte Länder oder an gelistete Personen können strafrechtliche Folgen haben. Seit Beginn der geopolitischen Spannungen, etwa im Verhältnis zu Russland oder im Nahen Osten, ist die Prüfpflicht enorm gestiegen. (Stand 28. April)
Auch logistische Hürden wie unvollständige Dokumentationen, fehlende Herkunftsnachweise und unzureichende Lieferantenerklärungen führen regelmäßig zu Beanstandungen durch den Zoll. Kleine und mittlere Unternehmen unterschätzen häufig diese administrativen Risiken und glauben, mit der Auslagerung der zollrechtlichen Pflichten an Spediteure oder externe Dienstleister ihrer Verantwortung nachgekommen zu sein. Selbstverständlich bleiben die Auftraggeber rechtlich haftbar. Das sei vielen Unternehmen erst mit Beginn der US-Zollkapriolen klar geworden, berichten die Industrie- und Handelskammern. Rechtsanwältin Aleksandra Wisnioch nickt. Sie arbeitet in der Praxisgruppe Commercial & Foreign Trade mit Schwerpunkt Zoll und Außenwirtschaft bei Rödl in Stuttgart und bestätigt: „Die meisten Unternehmen hatten Zölle nicht mehr auf dem Schirm.“ Das änderte sich Anfang 2025, denn: „Dann kam Trump wieder.“ Nahezu täglich kündigte der POTUS neue Zölle an. „Ein wesentlicher Teil der per Notstandsrecht der IEEPA (International Emergency Economic Powers Act) eingeführten Zölle wurden 2026 vom Supreme Court aufgehoben“, sagt Wisnioch. Die Welt atmete auf. Doch die US-Administration fand und findet Wege um den Supreme Court herum. Obwohl das EU-Parlament neun Monate lang zögerte, blieb den Abgeordneten nichts anderes übrig, als den zwischen Trump und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ausgehandelten Zollvereinbarungen zuzustimmen, freilich unter Auflagen. Was Donald Trump allerdings nicht daran hinderte, am 1. April erneut an den Zöllen herumzuschrauben. Nun soll der Einfuhrzollsatz von 50 Prozent für Stahl, Aluminium und Kupfer künftig nicht mehr auf den Importpreis erhoben werden, sondern auf den Preis, den die US-Kunden dafür bezahlen. Noch weiß niemand, wie der Verkaufspreis und der daraus resultierende Zoll ermittelt werden sollen. Eine andere Regelung erhöht den administrativen Aufwand für die deutschen Exporteure – und die Wahrscheinlichkeit, dass dabei Fehler entstehen. Es soll nämlich für Importerzeugnisse, die nur zum Teil aus Stahl, Aluminium oder Kupfer bestehen („Derivate“), ein einheitlicher Zollsatz von 25 Prozent eingeführt werden – solange die ausgeführten Erzeugnisse zu mehr als 15 Prozent daraus bestehen. Für Produkte mit Anteilen unterhalb dieses Grenzwerts, beispielsweise Parfümflakons mit einer kleinen Aluminiumkappe oder Zahnseide-Behälter mit einer winzigen Schneideklinge aus Stahl, entfällt der Extrazoll und es bleibt bei den der EU zugestandenen 15 Prozent Ausfuhrzoll in die USA. Bei Produkten mit höheren Anteilen an den genannten Metallen werden 25 Prozent fällig und zwar auf den gesamten Importwert – vorher waren es 50 Prozent auf ein Fünftel des Importwerts. Das zwingt die Ausfuhrwirtschaft mehr noch als bisher zum Rechnen mit superspitzem Bleistift und zu einer wasserdichten Dokumentation ihrer Bezugsquellen. Denn die Abnehmer in den USA müssen den Behörden nicht nur angeben, woher die Vorprodukte stammen, sondern auch, wo die Lieferanten eingekauft haben. Um sich selbst gegen Anzeigen der Zoll- und Grenzschutzbehörde und des US-Justizministeriums zu abzusichern, verlangen Kunden in den USA von ihren Zulieferern präzise Transaktionsaufzeichnungen. Mitunter stellen sie sogar eigene Herkunftsanalysen an. Wenn dabei falsche Angaben zutage treten und bewiesen werden, wird sich der Lieferant mit Schadenersatzforderungen konfrontiert sehen.
Das juristische Risiko erschöpft sich nicht in der Auftragsabwicklung. Wer meint, alles sei geliefert und gebaut und damit in trockenen Tüchern, irrt.
Aleksandra Wisnioch,
Rechtsanwältin und Zollspezialistin,
Rödl
Ein Blick auf China und die EU
Und so stellt sich die Kernfrage, die Aleksandra Wisnioch formuliert, künftig noch viel drängender als bisher: „Haben wir die Zölle korrekt einkalkuliert?“ Noch in der ersten Hälfte des vergangenen Jahres hätten viele Unternehmen die geforderten Abgaben selbst getragen, sagt die Zollspezialistin von Rödl. „Doch etwa seit Mitte 2025 werden sie an die Kunden in den USA weitergegeben. Das ruft dort natürlich einen Preisanstieg hervor.“ Ebenfalls steigen, und zwar ganz erheblich, wird nach den jüngsten US-Zollschwenks der Recherche- und Rechenaufwand der deutschen Exporteure. Die nun erforderlichen präzisen Anteilsberechnungen werden den Analyse- und Nachweisaufwand explodieren lassen. Der war schon bisher nicht ohne: „Die Zollverwaltung hat die Prüfungen verschärft. Bei nicht ausreichender Dokumentation sind die Unternehmen Nachforderungen ausgesetzt“, weiß Wisnioch. Der Dominoeffekt der Geopolitik über die Handels- auf die Zollpolitik wirkt sich auf Compliance- und Beschaffungs- bis hin zu Investitionsentscheidungen aus. „Es ist aber nicht nur Trump“, macht Aleksandra Wisnioch auf die globale Ausbreitung der Zoll- und Exportkontrollrisiken aufmerksam. Die Chinesen passten sich allmählich den USA an, sagt sie, was vor allem die deutschen Importeure belaste: „Wer in China einkauft, muss heute deutlich strengere Vorgaben zu Endverwender, Endverwendung und möglichen Re-Exporten beachten, zusätzliche Nachweise und Kontrollen sind absehbar.“ Auch die EU macht bei der weltweiten Abschottungspolitik mit. Die Brüsseler Zollreform bringt mit dem EU Customs Data Hub und der neuen Zollbehörde EUCA massive Anpassungspflichten. Unternehmensjuristen müssen Prozesse digitalisieren, das hat Investitionen in IT und Schulungen zur Folge. Der Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze und eine 3-Euro-Abgabe pro Kleinsendung ab Juli 2026 dürften den E-Commerce-Handel erheblich erschweren. Ergänzend drohen nichttarifäre Hürden wie CBAM und Lieferkettengesetze, die Reputations- und Betriebsunterbrechungsrisiken bergen.
Compliance 2.0 für Zölle, Sanktionen, ESG
„Die eigentliche Herausforderung für Unternehmen liegt darin, die Zollrisiken richtig zu identifizieren und zu priorisieren“, so die Anamnese von Dr. Daniel Quantz von der Wirtschaftsvereinigung Metalle. Die klassischen Themen falsche Tarifierung, falscher Ursprung oder fehlerhafte Zollwertermittlung seien wichtig, aber inzwischen eher Hygienefaktoren. „Die wirklich krassen Risiken entstehen heute an anderer Stelle“, sagt der Rechtsanwalt. „Besonders kritisch sind strategische Schocks, etwa plötzliche Zollerhöhungen oder handelspolitische Gegenmaßnahmen, die unmittelbar auf Margen und EBITDA durchschlagen.“ Hinzu kämen versteckte Risiken in komplexen Lieferketten, etwa bei indirekten Zulieferstrukturen oder nicht belastbaren Ursprungsannahmen. Nicht ohne Grund empfiehlt Rödl-Zollexpertin Aleksandra Wisnioch, das Hauptaugenmerk auf die Auftragsplanung und den Vertrag zu legen: Einen Teil des Risikos solle man einpreisen und große Projekte nicht am Stück über Jahre planen, sondern in überschaubaren Teilabschnitten. Auf der sicheren Seite ist man dann aber noch nicht. Wisnioch: „Das juristische Risiko erschöpft sich nicht in der Auftragsabwicklung.“ Wenn man glaube, alles sei geliefert und gebaut und in trockenen Tüchern, könne immer noch eine Nachforderung des Auftragnehmers oder eine behördliche Nachkontrolle ins Haus flattern. Dessen müssten sich Unternehmensjuristen und Geschäftsleitungen bewusst sein. „Zoll ist längst ein Schnittstellenthema zwischen Legal, Tax, Procurement, Finance und Strategy“, souffliert WVM-Jurist Quantz bei der Argumentation und empfiehlt systematisches Monitoring handelspolitischer Entwicklungen sowie belastbare Szenarioanalysen. „Im Grunde sprechen wir hier von einer Art Zoll-Compliance 2.0, die vergleichbar ist mit dem, was viele Unternehmen bereits im Bereich ESG oder Sanktionen aufgebaut haben“, sagt Quantz. Einfache Einzellösungen gäbe es nicht, aber mehrere zentrale Hebel. Dazu gehöre vor allem die strategische Gestaltung der Lieferkette, etwa durch Diversifikation oder gezielte Verlagerung von Bezugsquellen. Auch die Vertragsgestaltung gewinne an Bedeutung, insbesondere durch Mechanismen zur Anpassung von Zollrisiken. Organisatorisch brauche es klare Zuständigkeiten und häufig auch eine stärkere Zentralisierung kritischer Funktionen. Am meisten unterschätzt wird aus seiner Sicht jedoch, wie stark Zollfragen inzwischen grundlegende strategische Entscheidungen beeinflussen, etwa bei Standortwahl oder Investitionen. „Genau hier passiert in der Wirtschaft das, was durch die Administration in den Vereinigten Staaten bezweckt wird.“ Man hätte es ahnen können – schon 2019.
■ Christine Demmer
