Dr. Kathrin Westermann berät in- und ausländische Mandanten verschiedener Branchen in sämtlichen Aspekten des deutschen und europäischen Kartellrechts. Sie vertritt Unternehmen dabei sowohl in Kartell-, Missbrauchs- und Fusionskontrollverfahren vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission sowie vor Gericht. Daneben verfügt sie über umfangreiche Erfahrungen bei der Begleitung von Unternehmen bei Durchsuchungen der Kartellbehörden. Einer ihrer weiteren Schwerpunkte liegt in der Vertretung von Unternehmen in Kartellschadensersatzprozessen. Dr. Kathrin Westermann begann ihre Karriere in einer großen deutschen Anwaltskanzlei 1997 und war danach vier Jahre im Bundeskartellamt tätig.