Dr. Christoph Kurzböck ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Co-Leiter der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei Rödl & Partner in Nürnberg. Er berät nationale und internationale Unternehmen in sämtlichen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen des Arbeitsrechts – stets mit Blick auf die Schnittstellen zum Insolvenz- und Gesellschaftsrecht.
Seine Schwerpunkte liegen im Beschäftigtendatenschutz, der unternehmerischen Mitbestimmung – insbesondere bei der Umwandlung in eine Societas Europaea (SE) – sowie im Tarif- und Betriebsverfassungsrecht. Darüber hinaus begleitet Dr. Kurzböck regelmäßig Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte in dienstvertraglichen Angelegenheiten und unterstützt Unternehmen bei der arbeitsrechtlichen Umsetzung von Re- und Umstrukturierungsmaßnahmen.