metoo

22.04.2026 in Frankfurt am Main

Lernziele

Die MeToo-Bewegung hat 2017 nicht nur eine breite gesellschaftliche Diskussion angestoßen, sondern auch rechtliche Aspekte hervorgehoben, um Opfer besser zu schützen und Täter zur Verantwortung zu ziehen. Dies hat zu einer rasanten Anpassung der Rechtslage geführt. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Hinweisen auf sexuelle Belästigung im Arbeitsumfeld nachzugehen. Dabei müssen sie zwischen Opferschutz, Vermeidung falscher Verdächtigung und den Erhalt des Betriebsfriedens navigieren.


Im Ernstfall sind praktische, forensische Untersuchungen unerlässlich, um die Beweise für strafrechtliche Ermittlungen zu sichern und die Rechte aller Betroffenen zu wahren. Der Lehrgang ermöglicht Arbeitsrechtlern, Compliance-Officer und Inhouse Counsel, einen Überblick über die aktuelle, juristische Lage rund um #metoo zu erhalten. Die Teilnehmenden lernen, langfristige Implikationen für das Unternehmen (ESG, Reputation, wirtschaftliche Konsequenzen usw.) richtig einzuschätzen sowie auch konkret Beweissicherungs- und Interviewtechniken im Umgang mit den Beteiligten anzuwenden.

Zielgruppe

  • Inhouse Counsel und Leiter und Leiterinnen Recht im Bereich Labor Law und/oder Labor Relations
  • Compliance-Officer
  • Internal Investigation-Officer
  • HR-Manager, HR-verantwortliche

Lehrgangsinhalte

  • Rechtlicher Rahmen #metoo
  • Was die Unternehmen freiwillig noch tun können
  • Juristische Vorgehensweise im Ernstfall, inkl. Umgang mit Behörden
  • Praktisches Vorgehensmodell: Vorbereitung der internen Untersuchung
  • Interviewführung der Beteiligten
  • Praktische Übung der Interviewführung

Referenten

Feusel, Dr
Dr. Michael R. Fausel
Stuke-Henning-200x200
Henning Stuke
Wolff, Charlotte_web
Charlotte Wolff

Agenda

22. April 2026 | Präsenz

09.30 – 09.45 Uhr
Begrüßung & kurze Vorstellung

09.45 – 11.00 Uhr
Block 1: Rechtlicher Rahmen #metoo
  • Einführung: ethische und ESG-Relevanz für Unternehmen
  • Rechtlicher Rahmen: Rechtliche Pflicht, Hinweise nachzugehen
    (AGG, Hinweisgeberschutzgesetz, Arbeitsrecht, StGB usw.)
  • Bereiche mit Rechtsunsicherheiten durch Schwächen von AGG und HinSchG
Dr. Michael Fausel, Partner, Bluedex
Charlotte Wolff, Associated Partner, Bluedex


11.00 – 11.15 Uhr
Kaffeepause

11.15 – 12.45 Uhr
Block 2: Interne Untersuchungen im metoo-Fall – die rechtliche Lage
  • Vorgehensweise/Zusammenarbeit HR/Legal/Internal/Audit/Compliance
  • Best Practice Hinweisgeberschutzsystem
  • Best Practice für Unternehmen: Prävention durch Selbstverpflichtung
Dr. Michael Fausel, Partner, Bluedex
Charlotte Wolff, Associated Partner, Bluedex


12.45 – 13.45 Uhr
Mittagspause

13.45 – 14.30 Uhr
Block 3 – Fallbeispiel im Unternehmen

14.30 – 15.15 Uhr
Block 4: Forensisches Vorgehensmodell im metoo-Fall
  • Vorbereitung der internen Untersuchung
  • Grundsätze zur Interviewführung der Beteiligten
  • Befragung des Opfers / Befragung des Täters
Henning Stuke, Kriminologe und Jurist

15.15 – 15.30 Uhr
Kaffeepause

15.30 – 17.30 Uhr
Block 5: Forensische Interviewtechnik im metoo-Fall
  • Praktische Übungen
Henning Stuke, Kriminologe und Jurist

17.30 Uhr
Verabschiedung

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