Zahl der Syndizi in Deutschland nimmt weiter zu

Die aktuelle Mitgliederstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer belegt: Die Zahl der Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte in der Bundesrepublik nimmt weiter zu. Zum Stichtag 1. Januar 2023 sind hierzulande 5.937 „reine“ Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte tätig. Das entspricht einem Plus gegenüber dem Vorjahr in Höhe von gut 15 Prozent. Auch die Zahl der Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte mit Doppelzulassung ist weiter gestiegen.
vom 27. April 2023
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Gegenüber 2022 hat sich deren Anzahl von 17.616 um gut fünf Prozent auf jetzt 18.356 ehöht. Der Trend ist seit Jahren positiv – bereits 2022 erfolgte gegenüber 2021 eine Zunahme um rund 8,5 Prozent und 2021 gegenüber 2020 um circa zehn Prozent. Der Beruf wird demzufolge immer beliebter unter Juristinnen und Juristen. Auch der Anteil der Frauen wächst in diesem Segment: knapp 45,5 Prozent der doppelt Zugelassenen und gut 58 Prozent bei den reinen Syndizi sind weiblichen Geschlechts. Pro Jahr bewegt sich das Plus zwischen 0,5 und einem Prozent. Der Frauenanteil bei den Syndizi liegt damit wesentlich höher als insgesamt bei den zugelassenen Rechtsanwältinnen und -anwälten: Dort bewegt dieser sich in den letzten vier Jahren zwischen 35 und 37 Prozent.   

Einzelzulassungen als Rechtsanwalt sind rückläufig

Weiterhin rückläufig ist die Zahl der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Einzelzulassung. Zum zweiten Mal in Folge ist diese um rund 2.000 zurückgegangen und liegt jetzt bei 140.713. Die Bundesrechtsanwaltskammer meldet für die 28 Kammern in Deutschland dennoch einen Mitgliederzuwachs. Dieser ist gegenüber 2022 um knapp 1,4 Prozent von 167.085 auf 169.388 gestiegen. Den größten Anteil am Zuwachs haben allerdings die Berufsausübungsgesellschaften, die seit dem 1. August 2022 zulassungspflichtig sind.

Arbeitsrecht bleibt vorne

Die Zahl der Fachanwältinnen und -anwälte bleibt auch in diesem Jahr konstant und liegt bei knapp 46.000. Hier liegt der Frauenanteil lediglich bei knapp 33 Prozent. Beliebteste Fachanwaltschaft bleibt diejenige für Arbeitsrecht mit knapp einem Viertel (11.001) aller. Auf Platz zwei folgt weiterhin das Familienrecht mit knapp 20 Prozent. Für dieses Wahlfach haben die Frauen das größte Faible, ihre Quote liegt hier bei fast 60 Prozent. Mit Abstand folgen auf den Rängen drei und vier das Steuerrecht und das Verkehrsrecht (10,3 und 9,5 Prozent Anteil). Auf den dann folgenden Plätzen landen das Strafrecht, das Miet- und Wohnrecht sowie das Bau- und Architektenrecht. Die höchsten Zuwächse können laut Bundesrechtsanwaltskammer die jüngsten Fachanwaltschaften für Vergaberecht, Migrationsrecht und Sportrecht verbuchen.        

 

Copyright Bild:  Imago Images, Westend 61

Beitrag von Alexander Pradka

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