Gucci, Chloé und Loewe vertreiben mehrgleisig Kleidung, Lederwaren, Schuhe und Accessoires. Die Kundenansprache erfolgt einerseits im Direktvertrieb über eigene stationäre Geschäfte und den Onlineshop. Zum anderen gibt es auch den indirekten Vertrieb über unabhängige Einzelhändler. Diese haben die in Italien, Frankreich und Spanien ansässigen Modemarken in ihrer Freiheit eingeschränkt, Preise für die Produkte selbst festzusetzen. Wie die Kommission mitteilt, griffen die Modeunternehmen in die Geschäftsstrategien der Einzelhändler ein, indem sie diese verpflichteten, nicht von den empfohlenen Einzelhandelspreisen, Höchstrabatten und bestimmten Schlussverkaufszeiträumen abzuweichen. In bestimmten Fällen untersagten Gucci, Chloé und Loewe dem unabhängigen Handel auch, Preisnachlässe zu gewähren. Mit diesen Methoden versuchten die Nobelmarken, die Händler zur Nutzung der Preise und Verkaufsbedingungen zu zwingen, die sie selbst in ihren eigenen Direktverkaufskanälen anwendeten. In der Folge führt das zu höheren Preisen für Verbraucherinnen und Verbraucher und zu einer Minimierung des freien Wettbewerbs. Die drei Unternehmen überwachten die Einhaltung der Bedingungen und forderten abweichende Einzelhändler auf, den Vorgaben zu folgen. Gucci verlangte darüber hinaus im Hinblick auf eine bestimmte Produktlinie, dass Einzelhändler gänzlich auf den Onlineverkauf zu verzichten.
Gucci trägt den größten Teil der Geldbuße
In dem Vorgehen aller drei erkennt die Kommission eine einzige fortgesetzte Zuwiderhandlung gegen Artikel 101 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 53 des EWR-Abkommens. Vereinbarungen und andere wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen, die den Handel beeinträchtigen und den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes verhindern oder einschränken können, sind verboten. Wie die Kommission weiter mitteilt, agierten die Unternehmen unabhängig voneinander. Allerdings überschneiden sich die Zeiträume der Zuwiderhandlungen, viele Einzelhändler verkaufen zudem Produkte von allen drei Marken. Bei der Festsetzung der Geldbußen hat die Kommission laut eigenen Angaben unter anderem die Schwere und die Dauer der Zuwiderhandlungen, den Umfang der betroffenen räumlichen Marktes und den Umsatz, den die Marken im EWR während der Dauer der Zuwiderhandlungen mit direkten und indirekten Verkäufen der betreffenden Produkte erzielten. Anerkannt hat sie dabei die Zusammenarbeit im Rahmen des kartellrechtlichen Kooperationsverfahrens. Die Praktiken endeten im April 2023, als die Kommission unangekündigte Nachprüfungen in den Geschäftsräumen der Betroffenen durchführte. Der Zeitraum der Verstöße lag bei Gucci zwischen April 2015 und April 2023, bei Chloé zwischen Dezember 2019 und April 2023 sowie bei Loewe zwischen Dezember 2015 und April 2023. Den größten Teil der Geldbußen trägt Gucci mit rund 120 Millionen Euro. Chloé wurde zu einer Zahlung von knapp 20 Millionen Euro, Loewe zu einer Zahlung von gut 18 Millionen Euro verpflichtet.
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