Verstoß gegen EU-Recht? Websitebetreiber wegen Kundenbewertungen unter Verdacht

Kundenbewertungen sind für viele Konsumenten ein wichtiger Faktor bei der Kauf- oder Buchungsentscheidung. Aber können sich Interessenten tatsächlich darauf verlassen? Ergebnisse einer Überprüfung seitens der EU-Kommission und Verbraucherschutzbehörden könnten abschreckende Wirkung entfalten.
vom 25. Januar 2022
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Verstoß gegen EU-Recht? Websitebetreiber wegen Kundenbewertungen unter VerdachtKundenbewertungen sind für viele Konsumenten ein wichtiger Faktor bei der Kauf- oder Buchungsentscheidung. Aber können sich Interessenten tatsächlich darauf verlassen? Ergebnisse einer Überprüfung seitens der EU-Kommission und Verbraucherschutzbehörden könnten abschreckende Wirkung entfalten.
Behörden von 26 Mitgliedstaaten sowie aus Norwegen und Island haben im Auftrag der EU-Kommission 223 Webseiten einem Screening unterzogen. Dazu gehörten Online-Shops, Marktplätze, Buchungswebsites, Suchmaschinen und Preisvergleichsdienste. Mindestens 55 Prozent Webauftritte verstoßen „möglicherweise“ gegen die Richtlinien über unlautere Geschäftspraktiken. Diese sehen vor, dass Betreiber Verbraucherinnen und Verbrauchern wahrheitsgemäße Informationen vorlegen müssen. Bei weiteren 18 Prozent äußerten die Behörden „Zweifel“. Auch wenn die Angaben durch die Einschränkungen etwas vage daherkommen, liefern sie zumindest Hinweise.
 

Fehlen wesentlicher Angaben

Konsumenten legen großen Wert darauf, dass die von ihnen aufgerufenen Bewertungen echt sind, das heißt auch von denjenigen stammen, die die ein bestimmtes Produkt oder eine Dienstleistung gekauft und genutzt haben. Bei 144 Websites konnten die Behörden indes nicht bestätigen, dass die Händler mit ausreichenden Maßnahmen die Authentizität der Bewertungen sicherstellen. Vor dem Hintergrund, dass Unternehmen Agenturen beschäftigen, die Fake-Einträge verfassen, erscheint dieses Ergebnis umso bedenklicher. 118 Websites bieten keine Information dazu an, wie solche verhindert werden. 104 der untersuchten Websites lassen nicht erkennen, in welcher Weise die Betreiber die Bewertungen sammeln und verarbeiten. Und auf 176 der überprüften Online-Auftritte ist keine Aussage darüber zu finden, dass Anreize für Bewertungen aufgrund interner Regelungen nicht gestattet sind oder dass Bewertungen eine entsprechende Kennzeichnung erhalten.
 

Zuverlässigkeit von Bewertungen

„Verbraucherinnen und Verbraucher verlassen sich bei Einkäufen oder Buchungen im Internet sehr häufig auf Online-Bewertungen. Ich möchte nicht, dass sie getäuscht werden, sondern dass sie in einem vertrauenswürdigen Umfeld interagieren können“, so EU-Justizkommissar Didier Reynders. „Insbesondere müssen Online-Unternehmen ihren Kunden klare und erkennbare Informationen über die Zuverlässigkeit solcher Bewertungen zur Verfügung stellen. Die Ergebnisse sind ein klarer Aufruf zum Handeln. Wir werden dafür sorgen, dass EU-Recht eingehalten wird.“
 

EU will etwas unternehmen

Gut möglich, dass die betroffenen Shopbetreiber und Onlinehändler in den kommenden Tagen und Wochen Post von den Verbraucherschutzbehörden ihres Landes bekommen. Die Kommission kündigte an, weiterhin gemeinsam mit dem Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) dafür zu sorgen, dass die nationalen Behörden notwendige Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen können. Das Netz ist ein Zusammenschluss von Behörden, die für die Durchsetzung der EU-Verbraucherschutzvorschriften zuständig sind.Bildnachweise: © IMAGO / Arnulf Hettrich

Beitrag von Alexander Pradka

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