Die Penguin Random House Verlagsgruppe leitet juristische Schritte gegen Urheberverletzungen durch KI-Systeme ein und klagt vor dem Landgericht München gegen OpenAI. Konkret geht es in dem Fall um die Urheberrechte des Autors und Illustrators Ingo Siegner an den Inhalten seiner Buchreihe „Der kleine Drache Kokosnuss“. Nach Angaben des Verlags soll ChatGPT bereits auf einfache Anfragen hin Inhalte aus urheberrechtlich geschützten Werken Siegners in erkennbarer Form wiedergeben. Zudem generiere der Chatbot Illustrationen der Figur des „Kleinen Drachen Kokosnuss“, die dem Original zum Verwechseln nahekommen und mache aus eigener Initiative Vorschläge für druckfertige Manuskripte. Darin sollen auch urheberrechtlich geschützte Cover und Klappentexte sowie Anleitungen zur Erstellung auf Selfpublishing-Plattformen enthalten sein. Laut der Penguin Random House Verlagsgruppe sprechen eindeutige Indizien dafür, dass die Werke von Siegner unrechtmäßig zum Training des KI-Systems verwendet wurden und jetzt als sogenannte „Memorisierung“ im Modell bereitstehen. Dies könne mit einer Speicherung der urheberrechtlich geschützten Inhalte verglichen werden, die das System auf Nutzeranfrage ausgeben könne, teilt der Verlag in einer Presseinformation mit.
Schutz des geistigen Eigentums
Carina Mathern, Verlegerin Kinder- und Jugendbuch und Mitglied der Geschäftsleitung der Penguin Random House Verlagsgruppe, sagt: „Menschliche Kreativität ist und bleibt der Kern unserer Arbeit als Verlage. In erster Linie sind wir deshalb den Interessen unserer Autor*innen und Kreativen verpflichtet. Wir stehen den Chancen von KI grundsätzlich offen gegenüber, gleichzeitig hat der Schutz geistigen Eigentums für uns oberste Priorität. Mit dieser Klage wollen wir als Penguin Random House Verlagsgruppe dazu beitragen, Urheberrechte auch im Zeitalter künstlicher Intelligenz wirksam zu schützen und faire Rahmenbedingungen für Kreative zu sichern.“
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