Das Vergabebeschleunigungsgesetz ist am 1. Juli 2026 in Kraft getreten. Ziel der Reform ist es, öffentliche Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und stärker zu digitalisieren. Nach Angaben der Bundesregierung sollen davon sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Unternehmen profitieren. Für die Wirtschaft verspricht sich die Bundesregierung jährliche Entlastungen von rund 100 Millionen Euro, für die öffentliche Verwaltung von rund 280 Millionen Euro.
Zu den wichtigsten Änderungen zählt, dass die Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro angehoben wurde. Bis zu diesem Auftragswert können Leistungen künftig ohne förmliches Vergabeverfahren vergeben werden. Darüber hinaus werden Nachweispflichten reduziert und Vergabeunterlagen verschlankt. Erleichterungen gibt es auch bei der Nachforderung und Korrektur von Unterlagen: Vergabestellen erhalten hierfür mehr Spielraum. Zugleich entfällt die bislang bedeutsame Unterscheidung zwischen unternehmens- und leistungsbezogenen Unterlagen. Die Neuregelung soll dazu beitragen, formale Ausschlüsse von Bietern zu vermeiden.
Mehr Flexibilität im Vergabeverfahren
Auch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird an mehreren Stellen angepasst. So wird der Grundsatz der Losvergabe flexibler ausgestaltet und in bestimmten Fällen eine Gesamtvergabe erleichtert. Zudem sollen strategische Ziele wie Cybersicherheit, digitale Souveränität und Innovationsfähigkeit bei öffentlichen Vergaben künftig stärker als Vergabekriterien berücksichtigt werden. Nach Angaben der Bundesregierung zielt die Reform darauf ab, Investitionen zu beschleunigen und Unternehmen den Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt zu erleichtern.
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