Verdachtsmeldungen nach Geldwäschegesetz nehmen zuDie dem Zoll zugeordnete Financial Intelligence Unit (FIU) analysiert als Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz (GWG). In ihrem jetzt veröffentlichten Jahresbericht 2020 berichtet sie von rund 144.000 Verdachtsmeldungen im vergangenen Jahr. Das sind gut 25 Prozent mehr als 2019. In den letzten zehn Jahren hat sich das jährliche Meldeaufkommen sogar verzwölffacht.
Der mit Abstand größte Teil der Meldungen (97 Prozent) fällt in den Bereich des Finanzsektors. Allerdings ist der Anstieg im Nichtfinanzsektor überproportional, 2020 erhielt die FIU rund 90 Prozent mehr an Mitteilungen als dies noch im Vorjahr der Fall war.
Immobiliensektor im Fokus
„Positiv zu bemerken ist, dass unsere kontinuierliche Sensibilisierungs- und Koordinierungsmaßnahmen und die Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien unmittelbare Wirkung entfalten“, sagt FIU-Leiter Christof Schulte. Seine Organisation schreibt den Anstieg der Meldungen im Nichtfinanzsektor vor allem den Notaren zu, die infolge der 2020 mit dem sperrigen Namen in Kraft getretenen Verordnung Auffälligkeiten bei Immobilientransaktionen mitteilen. Zurückgegangen sind die Meldungen auf dem Glücksspielsektor. Wegen der Corona-Pandemie kam es zu monatelangen Schließungen.
FIU sieht noch Luft nach oben
Schulte identifiziert auf dem Nichtfinanzsektor trotz der Zunahme an Meldungen Nachholbedarf: „Es bleibt eine große Herausforderung, gemeinsam mit den zuständigen Aufsichtsbehörden alle Verpflichtetengruppen des Nichtfinanzsektors noch weiter zu sensibilisieren, um die Anzahl der Meldungen insbesondere aus diesem Sektor zu erhöhen und bislang bestehende Dunkelfelder noch weiter auszuleuchten.“
COVID-19-Thematik
Apropos Corona: Von Mitte März bis Ende Dezember 2020 erhielt die FIU rund 11.200 Verdachtsmeldungen, die in einem möglichen Zusammenhang mit der „COVID-19“-Thematik standen. Rund 9.500 dieser Meldungen bezogen sich auf die betrügerische Erlangung der Corona-Soforthilfen. Die FIU schildert, dass Kriminelle sich über Fake-Webseiten Unternehmensdaten verschafft haben, die dann illegal für das Erlangen finanzieller Soforthilfen genutzt wurden. Auch vermeintliche Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen nutzten die Situation aus – zum Teil waren diese nicht gar nicht existent oder zumindest zuletzt ohne Geschäftstätigkeit.
Kryptowährungen
Auffällig war laut Angaben der FIU auch das Meldeaufkommen im Zusammenhang mit Kryptowerten. Gegenüber 2019 hat sich die Zahl im vergangenen Jahr verdoppelt, insgesamt kam es in diesem Jahr zu 2.050 Verdachtsmeldungen. Geschädigte sind in der Regel Personen, deren Bestellungen von Waren und Gütern ins Leere liefern, die Vermögensanlagen mit betrügerischem Hintergrund tätigten oder bei denen Täter die Verfügungsgewalt über ihre Bankkonten erlangten.Bildnachweise: © Unspleash / GR Stocks
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