Verbandsklage wegen Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zulässigDer Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Meta Platforms im Klagewege aufgefordert, die Zugänglichmachung kostenloser Spiele von Drittanbietern zu unterlassen. Der Bundesgerichtshof hatte Zweifel an der Zulässigkeit einer solchen Klage und wandte sich an den Europäischen Gerichtshof. Der hat entschieden, dass Verbandsklagen wegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind.
In der Bereitstellung der Spiele sah der vzbv Verstöße gegen die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und zum Schutz der Verbraucher. Dem Bundesgerichtshof (BGH) stellte sich die Frage, ob nach dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein Verband unabhängig von der konkreten Verletzung von Rechten einzelner betroffener Personen und ohne Auftrag Klage vor den Zivilgerichten einreichen kann. Aus der DSGVO ließe sich außerdem ableiten, dass die Prüfung ihrer Einhaltung in erster Linie Aufsichtsbehörden obliege.
DSGVO eröffnet Ermessensspielraum
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt in seinem Urteil im April 2022 dazu fest, dass die DSGVO in der Tat grundsätzlich eine vollständige Harmonisierung nationaler Rechtsverschriften zum Schutz personenbezogener Daten beinhaltet. Allerdings eröffnen einige Bestimmungen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union einen Ermessensspielraum: Sie können danach hinsichtlich der Art und Weise der Durchführung zusätzliche nationale Vorschriften erlassen. Das räumt die Möglichkeit einer Verbandsklage gegen mutmaßliche Verletzer des Schutzes personenbezogener Daten mit ein.
Voraussetzungen für Verbandsklage
Die Klagebefugnis ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Zunächst einmal muss der Kläger oder die Klägerin zu den im Sinne der DSGVO klagebefugten Einrichtungen gehören. Für einen Verband zur Wahrung von Verbraucherinteressen bejaht der EuGH die Klagebefugnis. Er verfolge ein im öffentlichen Interesse liegendes Ziel. Der Verstoß gegen Vorschriften über den Verbraucherschutz oder über unlautere Geschäftspraktiken könne mit einem Verstoß gegen eine Vorschrift über den Schutz personenbezogener Daten einhergehen.
Urteil gegen Meta Platforms wahrscheinlich
Weitere Voraussetzung ist, dass die betreffende Datenverarbeitung die Rechte identifizierter oder identifizierbarer natürlicher Personen aus der DSGVO beeinträchtigen kann und dass die Einrichtung der Meinung ist, dass dies der Fall war. Sie muss deshalb aber nicht Personen individuell ermitteln und das Vorliegen einer konkreten Verletzung behaupten können. Der BGH hält die Klage des vzbv übrigens für begründet, so dass nach der Beantwortung der Frage nach der Zulässigkeit bald mit einem entsprechenden Urteil zu rechnen ist.
(EuGH C-319/20)Bildnachweise: © Unsplash / Claudio Schwarz
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