USA verhängen Millionen-Geldbuße gegen Bosch  

Der Automobilzulieferer Bosch zahlt in den USA eine Millionenbuße wegen Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften. Der Fall zeigt, wie weitreichend US-Regeln auch für Lieferungen außerhalb der USA sein können – und welche Rolle freiwillige Offenlegung spielt.
vom 9. Juli 2026
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Die Robert Bosch GmbH mit Sitz in Stuttgart hat sich mit dem Bureau of Industry and Security (BIS) des US-Handelsministeriums auf die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von rund 36,2 Millionen US-Dollar geeinigt. Hintergrund sind Lieferungen an den Huawei und mit dem Konzern verbundene Unternehmen, die ohne die erforderliche Genehmigung der US-Behörde erfolgt sein sollen. Nach Angaben des BIS exportierten zwei ausländische Tochterfirmen von Bosch zwischen September 2020 und September 2024 in über 100 Fällen Sensorprodukte und Automotive-Software im Wert von rund 72,4 Millionen US-Dollar an Huawei und mit dem Konzern verbundene Unternehmen. Die Waren unterlagen nach Auffassung der Behörde aufgrund der Foreign Direct Product Rule den US Export Administration Regulations. Huawei steht auf der Entity List der USA, weshalb für bestimmte Lieferungen eine Genehmigung erforderlich ist.

 

Freiwillige Offenlegung berücksichtigt

Bosch legte nach Angaben des BIS das Fehlverhalten selbst offen und kooperierte mit der Untersuchung. Neben der Geldbuße gegenüber dem BIS einigte sich Bosch auch mit dem US-Justizministerium auf die Abschöpfung von Gewinnen. Das BIS setzt einen Teil seiner Sanktion aus, damit die an das US-Justizministerium geleistete Zahlung angerechnet werden kann. Das BIS betonte, Bosch hätte die Verstöße durch angemessene Sorgfalt vermeiden können. Zugleich wertete die Behörde die freiwillige Offenlegung und Kooperation als mildernde Faktoren.

 

Copyright Bild: Getty Images für Unsplash +

Beitrag von Natalia Maucher

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