Umgestaltung der juristischen Ausbildung gefordert

In einer gemeinsamen Erklärung verlangen Bundesrechtsanwaltskammer, der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften, der Deutsche Anwaltsverein, der Deutsche Juristinnenbund und die Neue Richtervereinigung eine neue Konzeption der juristischen Ausbildung.
vom 24. Februar 2025
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Notwendig machten dies vielfältige Herausforderungen, die sich aus dem demografischen Wandel und der fortschreitenden Digitalisierung ergäben, sowie Aspekte der Diversität. Immer mehr Berufsträgerinnen und -träger scheiden aus, der geringer werdende Nachwuchs kann die entstehende Lücke nicht schließen. Das sorge auf Seiten der Anwaltschaft und der Justiz für erhebliche Nachwuchsprobleme, so die gemeinsame Erklärung. Dass auch der Wirtschaft Juristinnen und Juristen fehlen, wird dabei nicht einmal erwähnt. Im Ergebnis führe diese Entwicklung zu einer Erschwerung des Rechtszugangs für die Bevölkerung. Zurückzuführen sei das auch auf die abnehmende Attraktivität der juristischen Ausbildung, immer mehr Studienanfängerinnen und -anfänger entschieden sich im Vorhinein für einen Bachelor-Studiengang mit juristischen Bezügen anstelle einer volljuristischen Ausbildung. Von denjenigen, die Jura studieren und im Anschluss auch das Referendariat angehen wollen, würden den Weg abbrechen.

 

Antwort auf digitale Transformation

Bereits jetzt sorgt die digitale Transformation für weitreichende Veränderungen, auch im rechtlichen Umfeld. Die neuen Bedingungen einer Informationsgesellschaft, der flächendeckende Einzug von Künstlicher Intelligenz, intelligente Datenbanken sowie die allgegenwärtige Datafizierung erforderten eine gründliche Revision der juristischen Ausbildung im Hinblick auf einschlägige Schlüsselkompetenzen, so die gemeinsame Erklärung weiter. Der kritische Umgang mit Daten, (Des-)Information und Künstlicher Intelligenz müssten umfassend ausgebildet und in der Breite sichergestellt werden. Die Unterzeichner fordern eine Ausbildung der Kompetenzen sowohl im Hinblick auf mögliche Risiken wie auch auf die Potenziale, die die Entwicklung mit sich bringen. Entsprechende Maßnahmen seien in den gesamten Verlauf der juristischen Ausbildung zu integrieren.

 

Diskriminierungseffekte beseitigen

Im Übrigen weisen die Unterzeichner der Erklärung darauf hin, dass die juristische Ausbildung im Allgemeinen und die juristischen Staatsprüfungen im Besonderen Diskriminierungseffekte zeigen. Es gäbe hierfür auch entsprechende Hinweise aus der Wissenschaft. Verschiedene Gruppen und Diversitätsmerkmale seien in der Anwaltschaft und in der Justiz unterrepräsentiert. Die mangelnde Vielfalt unter Volljuristinnen und -juristen stelle ein ernstzunehmendes Risiko dar. Mittelfristig könnten gesellschaftliche Akzeptanz und Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat leiden. Die juristische Ausbildung sollte daher Ungleichheiten und strukturelle Diskriminierung in der Gesellschaft inhaltlich thematisieren sowie eigene Exklusionsmechanismen erkennen und abbauen.

 

Foto: Getty Images für Unsplash

Beitrag von Alexander Pradka

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