Nach Angaben der Kartellbehörde verfügt die Müller-Gruppe über eine starke Marktstellung im Bereich der Molkereiprodukte. Durch die Übernahme der Hochwald-Marken steige der Marktanteil bei bestimmten Joghurtsorten zwar auf mehr als 30 Prozent. Dennoch bestehe kein ausreichender Grund für ein Unterlassungsverfahren. Auch nach dem Zusammenschluss werde ein noch hinreichender Wettbewerb bestehen. Für den Lebensmitteleinzelhandel stünden weiterhin genügend alternative Bezugsquellen zur Verfügung, heißt es in der Erklärung des Bundeskartellamts.
Die Unternehmensgruppe Theo Müller zählt zu den größten Molkereien in Deutschland. Das Unternehmen vertreibt Produkte unter den Marken Müller, Weihenstephan, Landliebe und Sachsenmilch. Mit einer breiten Palette an Milch und Milcherzeugnisse erzielte der Konzern im Geschäftsjahr 2024 weltweit einen Umsatz von rund 9,5 Milliarden Euro. Mitbewerber Hochwalds Foods gehört ebenso zu den bedeutendsten Molkereien der Bundesrepublik. Mit dem Verkauf der Marken „Lünebest“ und „Elinas“ an Theo Müller möchte sich das Unternehmen aus dem Joghurtgeschäft zurückziehen.
Unter der Marke „Lünebest“ wird ein stichfester Joghurt hergestellt, der vor allem in Norddeutschland bekannt ist. Bei „Elinas“ handelt es sich um einen Joghurt griechischer Art. Dementsprechend prüfte das Bundeskartellamt, wie sich der Erwerb durch die Molkerei Müller auf die Märkte für Naturjoghurt und Joghurt mit Zusätzen auswirkt. Zwar erhöhe sich zwar der Marktanteil von Müller in einzelnen Joghurtsortimenten deutlich. Allerdings seien die Voraussetzungen für eine Untersagung des Zusammenschlusses trotz dadurch nicht erfüllt, begründet das Bundeskartellamt seine Entscheidung.
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