Lindt & Sprüngli wirft Aldi Suisse vor, sich mit den „Moser Roth“-Schokokugeln zu eng an die bekannten „Lindor“-Produkte angelehnt zu haben. Vor dem Handelsgericht Aargau erzielte Lindt einen Teilerfolg. Nach Auffassung des Gerichts erzeugt die Gestaltung der roten Schokoladenkugeln von Aldi einen Gesamteindruck, der zu nah an das Original von Lindt heranreicht. Zur Begründung heißt es, dass aufgrund der Kombination aus roter, glänzender Verpackung, goldfarbenen Elementen und der typischen Wickelform eine Verwechslungs- beziehungsweise Assoziationsgefahr bestehe.
Gesamteindruck entscheidend für wettbewerbsrechtliche Beurteilung
Gleichzeitig stellte das Gericht in seiner Entscheidung klar, dass die Grundform einer eingewickelten Schokoladenkugel als solche Gemeingut bleibt und nicht exklusiv geschützt ist. Maßgeblich sei vielmehr die konkrete Ausgestaltung im Einzelfall. Andere Farbvarianten der Aldi-Produkte wurden daher nicht beanstandet, da sie einen hinreichenden Abstand zum Lindt-Produkt einhielten. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung des wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes für Produktgestaltungen („Trade Dress“). Aldi Suisse muss seine rot verpackten Schokokugeln vom Markt nehmen. Zudem verpflichtete das Gericht den Discounter, die Verkaufszahlen und Umsätze der betroffenen Produkte anzugeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Symbolbild: Schokoladenkugeln / Copyright Bild: JSB Co. für Unsplash +
