Rekord bei Geldwäscheverdachtsmeldungen
Knapp 300.000 Geldwäscheverdachtsmeldungen sind im Jahr 2021 bei der Financial Intelligence Unit (FIU) des Zolls eingegangen. Damit hat sich die Zahl gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. 2020 hatte sie noch bei knapp über 144.000 gelegen. Der steile Anstieg sei vor allem auf geänderte Vorschriften im Immobilienbereich zurückzuführen.
von Alexander PradkaGemeint ist die Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien). Diese war am 1. Oktober 2020 in Kraft getreten und entfaltete nach Angaben der FIU im Jahr 2021 spürbar Wirkung. Außerdem spielte die Novellierung des Geldwäschetatbestandes in Form der Einführung des sogenannten All-Crime-Ansatzes sowie die dynamische Entwicklung des Marktes für Kryptowerte eine zentrale Rolle. „Infolge der Attraktivität des Immobilienmarktes sowie des im Jahr 2021 relativ niedrigen Zinsniveaus am Kapitalmarkt verfügt der Immobiliensektor auch weiterhin über eine hohe Anziehungskraft für Anlegerinnen und Anleger aller Art – so auch für Kriminelle, die nach wie vor mit Hochdruck versuchen, ihre illegal erwirtschafteten Gewinne in ‚Betongold‘ zu investieren und auf diesem Wege ‚reinzuwaschen‘“, berichtete Christof Schulte, Leiter der FIU, anlässlich der Präsentation der Zahlen.
Meldungen von Notarinnen und Notaren sowie Immobilienmaklerinnen und -maklern im Immobiliensegment haben dafür gesorgt, dass sich die Verdachtshinweise im Nichtfinanzsektor gegenüber 2020 sogar verdreifacht haben. Besonders im Fokus stünden Finanztransaktionen mit Bezügen zu Immobiliengeschäften, die mögliche Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. Neben der deutlichen Zunahme der Registrierungszahlen stabilisierte sich auch die Anzahl derduch diese Verpflichtetengruppe abgegebenen Meldungen mit bis zu 600 Verdachtsmeldungen auf einem relativ hohen Niveau, heißt es in der Mitteilung der FIU.
Gestiegen sind auch die Verdachtsmeldungen mit Bezug zu den sogenannten Kryptowerten . Auch da hat sich die Zahl gegenüber 2020 mehr als verdoppelt (von 2.050 auf 5.230). Die FIU führt das ebenfalls auf die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen zurück. Das Kryptoverwahrgeschäft ist als Finanzdienstleistung einzustufen und Dienstleistungsunternehmen in diesem Bereich bedürfen der aufsichtsrechtlichen Erlaubnis. Der Anteil der Meldungen von Finanzdienstleistungen ist im Vergleich zum Vorjahr auf rund 7,5 Prozent gestiegen (2020 lag der Wert noch bei einem Prozent).
Erwartungsgemäß rückläufig waren die Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Thematik standen. Trotzdem erhielt die FIU auch 2021 noch 3.400 Meldungen in diesem Bereich, zum Teil aufgrund nachgelagerter systematischer Analysen der Verpflichteten aus dem Finanzsektor. 2020 lag die Zahl noch bei 11.200. Hierunter befanden sich beispielsweise auch Meldungen mit Bezügen zum Abrechnungsbetrug durch Betreiberinnen und Betreiber sogenannter Corona-Teststationen beziehungsweise -zentren. Bildnachweise: © IMAGO /Kickner ]]>
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