Hersteller sollen Verbraucher dazu animieren, defekte Produkte reparieren zu lassen, anstatt eine Neulieferung zu veranlassen. Das soll ein neues Gesetz sicherstellen. Der entsprechende Gesetzentwurf, der im Kabinett beschlossen wurde, basiert auf der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur. Er zielt mit seinen Neuerungen darauf ab, nachhaltigen Kaufverhalten voranzubringen und Verbraucherrechte zu stärken. Die Vorgaben der Richtlinie sind bis zum 31. Juli 2026 in nationales Recht umzusetzen.
Pflichten für Hersteller
Kern des Vorhabens ist ein Anspruch von Verbrauchern auf Reparatur bestimmter Produkte auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Hersteller werden dazu verpflichtet, die Reparatur innerhalb einer bestimmten Zeit und zu fairen Preisen anzubieten. Dazu gehört insbesondere, dass Ersatzteile und Werkzeuge für einen festgelegten Zeitraum verfügbar gehalten werden müssen. Diese müssen auch unabhängigen Werkstätten, Reparaturbetrieben und Endverbrauchern zugänglich gemacht werden. Dabei dürfen Hersteller nicht vorschreiben, dass nur Original-Ersatzteile für die Reparatur genutzt werden dürfen, es sei denn, der Schutz ihrer Rechte an geistigem Eigentum (IP) würde gefährdet werden. Zudem dürfen Reparaturen nicht durch konstruktive oder softwareseitige Hindernisse erschwert werden. Gelingt eine Reparatur bei einem üblicherweise reparierbaren Produkt nicht, kann dies laut Gesetzentwurf einen Sachmangel begründen und Gewährleistungsrechte der Käufer auslösen, sodass Anspruch auf eine Neulieferung bestehen kann.
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